Einstiegsqualifizierung - Türöffner zur Berufsausbildung
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) soll Bewerbern mit eingeschränkter Vermittlungsperspektive als Brücke in die Berufsausbildung dienen. Als betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 4 bis maximal 12 Monaten bietet sie Bewerbern die Möglichkeit zu zeigen, was in ihnen steckt, und den Betrieben die Chance, den potentiellen Fachkräftenachwuchs näher kennen zu lernen und mehr zu sehen als Schulzeugnisse aussagen. Idealerweise sollte die EQ so terminiert werden, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres möglich ist. Im Einzelfall kann auf Antrag des Betriebes die Qualifizierung auf eine nachfolgende Ausbildung angerechnet werden.
Eine Einstiegsqualifizierung
- kann auch in Teilzeit durchgeführt werden.
- kann auch im Betrieb durchgeführt werden, in denen ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis mit dem Teilnehmenden zuvor vorzeitig gelöst worden ist.
- kann für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 19 auch gefördert werden, wenn sie auf eine Ausbildung nach den Ausbildungsregelungen des § 66 des Berufsbildungsgesetzes oder des § 42r der Handwerksordnung vorbereitet.
Es können sich ebenfalls Betriebe an der Einstiegsqualifizierung beteiligen, die zum Beispiel aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle Anforderungen für eine duale Ausbildung erfüllen.
Die Einstiegsqualifizierung wird zwischen Betrieb und Jugendlichen vertraglich geregelt. Die Inhalte und Tätigkeiten sind eng an die staatlichen Ausbildungsberufe geknüpft. Zur praktischen Durchführung der Einstiegsqualifizierung hat die Handwerksorganisation mehr als 140 Qualifizierungsbausteine entwickelt.
Qualifizierungsbausteine für Berufe im Handwerk
Die von der ZWH vorgehaltenen Qualifizierungsbausteine können kostenfrei heruntergeladen werden. Aktualisierungen, Weiter- oder Neuentwicklungen der Qualifizierungsbausteine sind seitens der ZWH nicht vorgesehen. www.zwh.de
Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 262 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Auszubildenden gefördert werden.
Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung können durch Übernahme der Fahrkosten gefördert werden.
Assistierte Ausbildung während der Einstiegsqualifizierungen (§§ 75 f. SGB III)
Die Assistierte Ausbildung kann auch während einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung im Sinne von § 54a SGB III Jugendliche mit sozialpädagogischer Begleitung, Angeboten zum Abbau von Bildungs- und Sprachdefiziten und zur Vermittlung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten unterstützen.