DQR - Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen
Die Annahme des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) durch die Bildungsminister der EU im April 2008 bildete die Grundlage für die Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR). In diesem werden Qualifikationen, die an Schulen, in der beruflichen Bildung oder an Hochschulen erworben worden sind, einer achtstufigen Skala zugeordnet. Auf diese Weise sollen Bildungsgänge und -abschlüsse aus Deutschland europaweit verständlicher werden, damit Lernende und Beschäftigte, die einen Bildungsgang oder eine Arbeitsstelle im Ausland aufnehmen bzw. antreten möchten, ihr Qualifikationsniveau besser darstellen können.
Nach einer einjährigen Erprobungsphase wurde der DQR (Einführung, Matrix und Glossar) im März 2011 veröffentlicht. In der Folgezeit wurden verschiedene Qualifikationen, darunter die dualen Ausbildungsberufe, die Meisterqualifikation sowie Hochschulabschlüsse, den Niveaus des DQR zugeordnet. Perspektivisch sollen auch für non-formale Qualifikationen Zuordnungen vorgenommen werden.
Mit der Unterzeichnung des gemeinsamen Beschlusses durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die Kultusministerkonferenz und die Wirtschaftsministerkonferenz am 16. Mai 2013 ist der DQR in Deutschland schließlich formal eingeführt worden. Dieser Beschluss schafft u. a. die Voraussetzung, dass die Dokumentation von DQR-/EQR-Niveaus auf Zeugnissen vorgenommen werden kann. Seit dem 1. Januar 2014 erhalten Zeugnisse von Bildungsabschlüssen, die bereits in den DQR eingestuft worden sind, einen Hinweis auf das entsprechende DQR-Niveau.
Gleichwertigkeit für berufliche Bildung – DQR rechtlich verankern
Die Zahl der offenen Ausbildungsplätze im Handwerk steigt kontinuierlich. Demgegenüber ist die Studienanfängerquote seit der Jahrtausendwende von rund 30 Prozent auf mittlerweile über 50 Prozent gestiegen. Für viele junge Menschen, auch für Lehrer und Eltern ist das Bewusstsein von der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung verloren gegangen.
Ein wichtiges Instrument für die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner bzw. akademischer Bildung ist der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR). Seit seiner formalen Einführung im Mai 2013 hat der DQR viel dazu beigetragen, um die Gleichwertigkeit und die Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu steigern.
Auf der anderen Seite mangelt es dem DQR immer noch an Akzeptanz und Bekanntheit in der Öffentlichkeit, nicht zuletzt auch weil Bund und Länder bislang keine Handhabe haben, um eine missbräuchliche Nutzung des DQR zu verhindern. So gibt es immer wieder Fälle fiktiver Zuordnungen von Bildungsangeboten in DQR-Niveaus oder zu selbst entwickelten Qualifikationsrahmen, die eine Nähe zum DQR suggerieren. Dadurch wird die Funktion der DQR-Zuordnungen von Abschlüssen bzw. Qualifikationen als eine Art "Gütesiegel" erheblich eingeschränkt und die Relevanz des DQR insgesamt geschwächt.
Was zu tun ist
Die qualitätsgesicherte Zuordnung von Qualifikationen in die Niveaus des DQR kann folglich nur über die rechtliche Verankerung dieses Rahmens garantiert werden.
Über ein DQR-Gesetz ließe sich auch die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung besser begründen, mit positiven Effekten für die öffentliche Wahrnehmung der Beruflichen Bildung als gleichwertiger Alternative zu einem Studium.
Auch die Durchlässigkeit zwischen beiden Bildungsbereichen wird sich auf dieser Basis leichter ausgestalten lassen. Dabei darf der DQR inhaltlich aber nicht überfrachtet werden, sondern muss seinen Charakter als Transparenzinstrument beibehalten. Das bedeutet: Der DQR darf weder in die Tarifautonomie eingreifen noch dürfen sich individuelle Rechte bspw. bezüglich eines automatischen Zugangs zu weiterführenden Bildungsgängen ableiten lassen.
In Österreich und der Schweiz ist es gelungen, über eine rechtliche Verankerung die Bekanntheit und Verbindlichkeit der dortigen Nationalen Qualifikationsrahmen erfolgreich zu erhöhen, ohne dass sich dadurch Rechtswirkungen auf berufliche oder anderweitige Berechtigungen ergeben hätten. Ein solcher Weg sollte auch in Deutschland beschritten werden.