Ausbildungsberufe mit länderübergreifenden Fachklassen
In einer Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz haben die Länder die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler und Schülerinnen in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender beschlossen.
In der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler und Schülerinnen in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender, haben die Länder auf der Grundlage ihrer Schulgesetze beschlossen, dass länderübergreifende Unterrichtsangebote nach folgenden Grundsätzen geregelt werden:
- die Organisation des Berufsschulunterrichts
- die Zahlung von Schulbeiträgen beim Besuch länderübergreifender Fachklassen
- die Gewährung von Zuschüssen zu den Unterkunfts- und Verpflegungskosten an Berufsschüler beim Besuch länderübergreifender Fachklassen
- die Zuschüsse zu den Beförderungs- und Lernmittelkosten und
- die bilaterale Regelung zwischen den Länder
Hier finden Sie die Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden, mit Angabe der aufnehmenden Länder (Berufsschulstandorte) und Einzugsbereiche (36. Fortschreibung: 21.03.2024 - gültig ab dem 01.08.2024).