Gesellenprüfung und weitere Ausbildungsprüfungen im Handwerk
Die Gesellenprüfungen werden von den Handwerkskammern oder von beauftragten Innungen durchgeführt.
Prüfungsausschuss
In den Prüfungsausschüssen sind mindestens drei Personen, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitgeber-, der Arbeitnehmer- und der Berufsschulseite, tätig. Sie bewerten die Prüfungsleistungen gemeinsam.
Prüfungsinhalte und -anforderungen
Die Prüfungen erfolgen in unterschiedlichen Bereichen und werden in der Regel sowohl schriftlich (z. B. mit Fachaufgaben) als auch praktisch (z. B. mit Arbeitsaufgaben, durch Anfertigung eines Prüfungsstücks) durchgeführt. Oftmals wird ergänzend ein Prüfungsgespräch durchgeführt. Die Prüfungsanforderungen sind für jeden Beruf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt:
Gesellenprüfungsordnung
Das Prüfungsverfahren ist in der Gesellenprüfungsordnung der Handwerkskammer geregelt. Dort finden sich z. B. Vorschriften über die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, das Zulassungsverfahren, die Durchführung der Prüfung, das Bewertungsverfahren und die Wiederholungsprüfung.
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) hat eine Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen empfohlen:
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA121.pdf
Gesellenprüfungszeugnis
Sind die Prüfungsanforderungen erfüllt und ist die Prüfung bestanden, erhalten die Teilnehmer ein Prüfungszeugnis als formalen Nachweis ihrer Berufsqualifikation. Für das Zeugnis kann auch eine englische oder französische Übersetzung beantragt werden.
Sonstige Prüfungen im Handwerk neben der Gesellenprüfung
- Abschlussprüfungen auf Grundlage des BBiG (in Berufen, die nicht auf Grundlage der HwO beruhen, aber dennoch im Handwerk ausgebildet werden),
- Zwischenprüfungen (zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Ausbildung,
- Umschulungsprüfungen (für Umschüler) und
- so genannte Externenprüfungen (für Menschen, die einen Berufsabschluss ohne vorhergehende Ausbildung erwerben wollen) durchgeführt.
Darüber hinaus werden auch für die berufliche Weiterbildung Fortbildungsprüfungen durchgeführt.
Insgesamt stellt das Handwerk eine umfangreiche Prüfungsinfrastruktur zur Verfügung, die einen hohen Personaleinsatz im organisatorischen und noch höheren persönlichen Einsatz der ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer im operativen Bereich erfordert.
Weitere Informationen:
Allgemeine Informationen über das Prüfungsamt und spezielle Informationen für Prüfer und Prüferinnen: Prüferportal
Rechtsgrundlagen zur Gesellenprüfung §§ 31 – 40 a HwO
Meisterprüfung im Handwerk
Die Meisterprüfung ist die wichtigste Fortbildungsprüfung im Handwerk. Sie dokumentiert den Erfolg eines Meisterlehrgangs und ist das Qualitätssiegel für Unternehmer/innen und Führungskräfte im Handwerk.