Gesellen- und Abschlussprüfungen – Nachteilsausgleich
Bei Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen. Aus diesem Grund haben sie die Möglichkeit, bei der Zwischen-, Abschluss- oder Gesellenprüfung entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können. Mehr Informationen finden Sie im Prüferportal des Bundesinstitutes für Berufsbildung und in der Veröffentlichung "Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende - Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis".
Der WHKT hat in Abstimmung mit verschiedenen Akteuren der Kammern in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Projekts "Wissenstransfer Inklusion" diese Handlungsempfehlung zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen erstellt:
Gesellenprüfung und weitere Ausbildungsprüfungen im Handwerk
Die handwerkliche Ausbildung schließt mit einer Gesellenprüfung ab, in der die berufliche Handlungsfähigkeit der Lehrlinge und damit der Erfolg der Ausbildung durch eine unabhängige Prüfungskommission festgestellt wird.