Assistierte Ausbildung
Zahlreiche Ausbildungsplätze können im Handwerk nicht besetzt werden, weil der passende Fachkräftenachwuchs fehlt. Häufig stehen der Ausbildung organisatorische Herausforderungen, Sprach- oder Lernschwierigkeiten im Wege.
Wenn Ihr Betrieb einen lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen ausbilden möchte oder bereits ausbildet, können Sie durch einen Bildungsträger individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützungsleistungen vor und während der Ausbildung erhalten, z. B.
- Hilfestellungen bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung
- Erstellung eines betrieblichen Ausbildungs-/Qualifizierungsplans
- Hilfe bei der Umsetzung von Ausbildungssequenzen
- Zielgruppengerechte Ausbildungsmethoden
- Regelmäßige Gespräche, um frühzeitig mögliche Schwierigkeiten zu erkennen
- Coaching der Ausbilder
Ihre Auszubildenden erhalten individuelle Hilfen
- zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,
- zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
- zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses,
- durch sozialpädagogische Begleitung.
Beginn der Förderung
- Die Teilnahme an der Assistierten Ausbildung kann zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung beginnen.
- Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase beinhalten.
Kosten
Die Maßnahmekosten werden durch die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter vollständig getragen. Der Betrieb trägt die Kosten der betrieblichen Ausbildung, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unberührt.
Zuständigkeit
Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch die zuständige Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit bzw. Integrationsfachkraft des Jobcenters. Betriebe, die an der Assistierten Ausbildung teilnehmen möchten, können dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ihr Interesse an einer Teilnahme am Programm melden.