Verbundausbildung
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist die duale Ausbildung der beste Weg. Der Einstieg in die betriebliche Ausbildung wird erleichtert, wenn sich mehrere Betriebe die Ausbildungsverantwortung teilen. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen können davon profitieren, in Kooperation mit anderen Betrieben auszubilden. Neu ausbildende Betriebe erhalten Unterstützung durch erfahrene Ausbildende und spezialisierte Betriebe können Ausbildungsinhalte über Kooperationsbetriebe vermitteln lassen. Die Ausbildungsverantwortung und -kosten können auf mehrere Partner verteilt werden. In einigen Bundesländern wird die Verbundausbildung auch finanziell gefördert.
Die rechtlichen Grundlagen für die Verbundausbildung sind § 10 (Vertrag) und § 27 (Eignung der Ausbildungsstätte) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
Die Verbundausbildung wird vorwiegend in vier verschiedenen Kooperationsmodellen durchgeführt, die je nach Bedarf zwischen den Kooperationsbetrieben vereinbart werden: Leitbetrieb und Partnerbetriebe, Auftragsausbildung, Ausbildungskonsortium und Ausbildungsverein.
Vorteile der Verbundausbildung
Für Betriebe
|
Für Auszubildende
|
Die verschiedenen Modelle der Verbundausbildung
Leitbetrieb und Partnerbetriebe
- Der Leitbetrieb will die Ausbildung so weit wie möglich selbst durchführen, gestalten und beeinflussen.
- Es wird ein Kooperationsvertrag zwischen den Betrieben abgeschlossen.
- Die Ausbildungsvergütung trägt der Leitbetrieb. Die anfallenden Kosten für die externen Ausbildungsanteile übernimmt der Partnerbetrieb.
Ausbildungskonsortium
- Betriebe im Konsortium ("Ringausbildung") bilden gleichberechtigt nebeneinander aus. Jeder Betrieb ist immer gleichzeitig aufnehmender und abgebender Betrieb.
- Der Aufwand der beteiligten Betriebe gleicht sich dabei aus: Die Auszubildenden schließen den Ausbildungsvertrag nur mit ihrem jeweiligen Stammbetrieb ab, der die Ausbildungsvergütung auch während der Ausbildung im Partnerbetrieb trägt.
- Es fallen keine zusätzlichen Kosten an und der bürokratische Aufwand beschränkt sich auf ein Minimum.
Auftragsausbildung
- Betrieb entsendet Auszubildende für einen Ausbildungsabschnitt an einen Bildungsdienstleister oder anderen Ausbildungsbetrieb und zahlt für die Bildungsdienstleistung.
- Die Zeit für die Auftragsausbildung kann flexibel gewählt werden (mehrtägige Seminare bis ganzes Ausbildungsjahr).
Ausbildungsverein
- Vertragspartner für die Auszubildenden ist in der Regel der Ausbildungsverein, den inhaltlichen Teil der Ausbildung übernehmen die Betriebe.
- Es werden Kooperationsvereinbarungen für die Zuständigkeiten abgeschlossen.
- Damit liegt weniger formal-rechtliche Verantwortung bei Betrieben und der Verwaltungsaufwand wird für die Betriebe minimiert.
Die Ausbildungsberatung Ihrer Handwerkskammer
Die Ausbildungsberatung der Handwerkskammern unterstützt bei allen Fragen zur Ausbildung und berät auch bei der Ausbildungsberechtigung und Auswahl des passenden Verbundmodells. Sie gibt Informationen zu Kooperationsvereinbarungen und zur Meldung in die Handwerkskammer.