Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Am 1. April 2012 trat das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (kurz: Anerkennungsgesetz) in Kraft.

Wer sein Handwerk im Ausland erlernt hat, ist im deutschen Handwerk willkommen. Ausländische Fachkräfte bereichern schon heute so manchen Betrieb. Künftig wird der Bedarf nach qualifizierten Fachkräften – egal woher sie stammen – noch wachsen.

Die Handwerkskammern erkennen ausländische Qualifikationen formal an, indem sie überprüfen, ob eine ausländische Qualifikation mit einem inländischen Berufsabschluss vergleichbar ist und eine Gleichwertigkeit ggf. nach Außen bescheinigen.

Der Wunsch nach Anerkennung eines ausländischen Abschlusses kann unterschiedliche Gründe haben: Oftmals geht es darum, einem möglichen Arbeitgeber besser darstellen zu können, was man anderenorts gelernt hat und über welche Berufskompetenzen man verfügt. Die Anerkennung der Berufsqualifikation hilft in diesem Fall dabei, Klarheit zu verschaffen (Anerkennung als Transparenzinstrument). In anderen Fällen besteht ein Interesse daran, ganz bestimmte Rechte oder Ansprüche zu erwerben (z. B. eine Eintragung in die Handwerksrolle oder eine Zulassung zu einer Prüfung). Sind bestimmte Rechte an das Vorliegen einer formalen Qualifikation gebunden, kann ein Anerkennungsverfahren die Voraussetzung für den Rechtserwerb schaffen (obligatorische Anerkennung).

Welcher Grund im Einzelfall für das Anerkennungsinteresse ausschlaggebend ist, im Handwerksrecht wird jeder Interessenlagen durch ein passendes Verfahren Rechnung getragen:

  • Gleichwertigkeitsprüfungen nach dem Anerkennungsgesetz
  • Anerkennungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz
  • Gleichstellung von bestimmten Prüfungszeugnissen aus Österreich und Frankreich
  • Berufsanerkennung für die selbständige Ausübung bzw. Betriebsleitung in einem zulassungspflichtigen Handwerk

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