Anerkennung nach dem Bundesvertriebenengesetz
Information über die Anerkennung von Berufsqualifikationen nach dem Bundesvertriebenengesetz.
Das Bundesvertriebenengesetz gilt speziell für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen. Nach § 10 Bundesvertriebenengesetz werden Prüfungen und Befähigungsnachweise von Spätaussiedlern anerkannt, wenn sie dem entsprechenden deutschen Abschluss gleichwertig sind.
Spätaussiedler/-innen haben die Wahl, ob sie ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren nach dem Anerkennungsgesetz oder ein Verfahren nach § 10 Bundesvertriebenengesetz anstreben. Beide Verfahren sind mit spezifischen Vor- und Nachteilen verbunden. Es empfiehlt sich, eine Beratung durch die Handwerkskammer zu suchen.