Verordnungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Verordnungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen aus Österreich und Frankreich
In der Vergangenheit hat Deutschland mit den Nachbarländern Österreich und Frankreich Abkommen zur Gleichstellung beruflicher Prüfungszeugnisse getroffen. Aufgrund dieser Abkommen sind so genannte Gleichstellungsverordnungen auf Grundlage der §§ 40 Absatz 2, 50 a HwO erlassen worden.
Österreich:
Gesellenprüfung - Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit der Gesellenprüfung
Meisterprüfung - Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk
Frankreich:
Gesellenprüfung - Verordnung zur Gleichstellung französischer Prüfungszeugnisse mit der Gesellenprüfung
Meisterprüfung - Verordnung zur Gleichstellung französischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk
Wer über einen nach diesen Verordnungen gleichgestellten Abschluss verfügt, braucht kein individuelles Anerkennungsverfahren zu durchlaufen, sondern wird ohne Weiteres rechtlich so behandelt wie ein Inhaber eines deutschen Zeugnisses.