Modernisierte Meisterprüfungsverordnungen
Die Meisterprüfungsverordnung ist ein Qualitätsmerkmal für das prozess- und handlungsorientierte Handeln zukünftiger Meister und Unternehmer. Die Verordnungen sollen den technologischen Wandel sowie neue Arbeits- und Geschäftsprozesse widerspiegeln - sie werden deshalb in regelmäßigen Abständen modernisiert. Dabei werden auch Sachverständige aus den Betrieben beteiligt.
Inhalt:
- Meisterprüfungsverordnung für das Raumausstatter-Handwerk modernisiert
- Meisterprüfungsverordnung für das Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk
- Meisterprüfungsverordnung für das Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk modernisiert
- Meisterprüfungsverordnung für das Hörakustiker-Handwerk
- Meisterprüfungsverordnung für das Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk
- Meisterprüfungsverordnung für das Zweiradmechaniker-Handwerk
- Meisterprüfungsverordnung für das Gebäudereiniger-Handwerk
- Meisterprüfungsverordnung für das Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe
- Meisterprüfungsverordnung für das Metallblasinstrumenten-Handwerk
- Meisterprüfungsverordnung für das Parkettleger-Handwerk
- Meisterprüfungsverordnung für das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
- Meisterprüfungsverordnung für das Klavier- und Cembalobauer-Handwerk
- Meisterprüfungsverordnung für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
- Meisterprüfungsverordnung für das Fotografenhandwerk
Meisterprüfungsverordnung für das Raumausstatter-Handwerk modernisiert
Die Meisterprüfungsverordnung im Raumausstatter-Handwerk ist überarbeitet worden und beinhaltet die novellierten Teile I (Fachpraxis) und II (Fachtheorie).
Die Prüfung der Fachpraxis umfasst die Prüfungsbereiche:
Meisterprüfungsprojekt und |
Das Meisterprüfungsprojekt entspricht einem Kundenauftrag und besteht aus Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten:
Das Fachgespräch bezieht sich auf das Meisterprüfungsprojekt. |
7 Arbeitstage Meisterprüfungsprojekt |
Meister im Raumausstatter-Handwerk sind Angestellte, AusbilderInnen, Selbständige und/oder UnternehmerInnen. Sie sind auch als Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen oder Sachverständige gefragt. Perspektivisch können sich Meister zum/zur geprüften BetriebswirtIn nach der Handwerksordnung, zum Master Professional für Restaurierung im Raumausstatter-Handwerk fortbilden oder ein weiterführendes Studium aufnehmen.
Auf Anregung des Zentralverbandes Raum und Ausstattung wurde die Meisterprüfung im Raumausstatter-Handwerk modernisiert. An der Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Raumausstatter-Handwerk haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Gewerkschaft IG Metall sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Am 8. September 2023 wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt
Meisterprüfungsverordnung für das Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk
Die Meisterprüfungsverordnung im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk ist überarbeitet worden und beinhaltet die novellierten Teile Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie). Sie trat am 1. September 2022 in Kraft.
Die Prüfung der Fachpraxis umfasst die Prüfungsbereiche:
Meisterprüfungsprojekt und | Situationsaufgabe |
Als Meisterprüfungsprojekt ist ein körperhaftes, beleuchtetes Werbeelement unter Berücksichtigung der Nutzungsanforderung des Kunden sowie der technischen Durchführbarkeit herzustellen. Das Meisterprüfungsprojekt entspricht einem Kundenauftrag und umfasst:
Das Fachgespräch bezieht sich auf das Meisterprüfungsprojekt. | 1. Folienapplikationen auf dreidimensionalen Kfz- Bauteilen und 2. Erstellung eines Werbeobjektes, bestehend aus zwei Platten, deren Material frei wählbar ist. |
5 Arbeitstage Meisterprüfungsprojekt | Acht Stunden |
Meister im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk sind Angestellte, AusbilderInnen, Selbständige und/oder UnternehmerInnen. Sie sind auch als Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen oder Sachverständige gefragt. Perspektivisch können sich Meister zum/zur geprüften BetriebswirtIn nach der Handwerksordnung fortbilden oder ein Studium für Medien- oder Kommunikationsdesign aufnehmen.
Auf Anregung des Zentralverbandes Schilder und Lichtreklame (ZVSL) wurde die Meisterprüfung im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk modernisiert. An der Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Gewerkschaft IG BAU sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Am 31. August 2022 wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. September 2022 in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt (bgbl.de)
Meisterprüfungsverordnung für das Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk modernisiert
Die Meisterprüfungsverordnung im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk ist überarbeitet worden und beinhaltet die novellierten Teile Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie).
Die Prüfung der Fachpraxis umfasst die Prüfungsbereiche:
Das Meisterprüfungsprojekt entspricht einem Kundenauftrag bestehend aus Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten. Als Meisterprüfungsprojekt ist eine der folgenden Arbeiten durchzuführen: 1. ein Holzblasinstrument einschließlich der Kostenkalkulation zu planen, herzustellen, anzuspielen, auszustimmen und die Ergebnisse zu dokumentieren oder 2. für ein bestehendes Holzblasinstrument eine benutzerbezogene Anpassung oder Reparatur, die sowohl den Korpus mit seinen akustischen Eigenschaften als auch die Mechanik umfasst, zu planen, die dafür benötigten Teile herzustellen und in das Holzblasinstrument einzubauen, das Holzblasinstrument anzuspielen, auszustimmen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Das Fachgespräch bezieht sich auf das Meisterprüfungsprojekt. | 1. Schmieden und Ansetzen eines metallenen Bauteils oder mehrerer metallener Bauteile für ein Holzblasinstrument, 2. Drechseln eines Holzbauteils mit handgeführten Werkzeugen für ein Holzblasinstrument, das nicht Gegenstand des Meisterprüfungsprojekts war, 3. Fehler, Mängel oder Störungen an einem Holzblasinstrument, das nicht Gegenstand des Meisterprüfungsprojekts war, analysieren und instand setzen. |
15 Arbeitstage Meisterprüfungsprojekt | 8 Stunden |
MeisterInnen im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk sind Angestellte, AusbilderInnen, Selbständige und/oder UnternehmerInnen. Sie sind auch als Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen oder Sachverständige gefragt. Perspektivisch können sich MeisterInnen zum/zur geprüften BetriebswirtIn nach der Handwerksordnung fortbilden oder ein Studium im Musikinstrumentenbau aufnehmen.
Auf Anregung des Bundesinnungsverband für das Musikinstrumenten-Handwerk wurde die Meisterprüfung im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk modernisiert. An der Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Gewerkschaft IG Metall sowie der Bundesinnungsverband für das Musikinstrumenten-Handwerk und das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Am 17. Juni 2022 wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. September 2022 in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt (bgbl.de).
Meisterprüfungsverordnung für das Hörakustiker-Handwerk
Die Meisterprüfungsverordnung im Hörakustiker-Handwerk ist überarbeitet worden und beinhaltet die novellierten Teile Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie).
Die Prüfung der Fachpraxis umfasst die Prüfungsbereiche:
Meisterprüfungsprojekt: Versorgung mit Hörsystemen unter Berücksichtigung von differenzierter Kundenanforderung und -wünschen durchzuführen, bestehend aus
Das Fachgespräch bezieht sich auf das Meisterprüfungsprojekt. | Im Rahmen der Situationsaufgabe hat der Prüfling 1. Kenndaten eines Hörsystems zur Qualitätssicherung zu ermitteln und 2. ein individuelles Hörprofil zu erstellen sowie audiologische Kenndaten zu ermitteln. Daneben sind durch den Meisterprüfungsausschuss zwei weitere Aufgaben aus 14 vorgegeben Arbeiten auszuwählen. |
6 Stunden Meisterprüfungsprojekt und 30 Minuten Fachgespräch | 3 Stunden |
Die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) wird mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) einen Rahmenlehrplan zur Meistervorbereitung in den Teilen I und II im Hörakustiker-Handwerk erarbeiten. Er sichert eine bundesweit einheitliche und qualitativ hochwertige Umsetzung der Meisterprüfungsverordnung.
Meister im Hörakustiker-Handwerk sind Angestellte, Ausbilder/-innen, Selbständige und/oder UnternehmerInnen. Sie sind auch als Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen oder Sachverständige gefragt. Perspektivisch können sich Meister zum/zur geprüften Betriebswirt/-in nach der Handwerksordnung fortbilden oder ein audiologisches Studium aufnehmen.
Auf Anregung des Bundesinnung der Hörakustiker(biha) wurde die Meisterprüfung im Hörakustiker-Handwerk modernisiert. An der Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Hörakustiker-Handwerk haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Gewerkschaft IG Metall sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Die Verordnung wurde im Einvernehmen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Am 25. Februar 2022 wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6, Seite 207 ff.
Meisterprüfungsverordnung für das Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk
Die Meisterprüfungsverordnung im Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk ist überarbeitet worden und beinhaltet die novellierten Teile Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie).
Die Prüfung der Fachpraxis umfasst die Prüfungsbereiche:
Meisterprüfungsprojekt und |
1. von Teilen einer geraden Treppe oder einer gewendelten Treppe, 2. einer profilierten Tür- oder Fensterrahmung, 3. eines Terrazzobodens, 4. eines konstruktiven Fertigteils oder eines profilierten Fertigteils oder 5. eines Bauteils, Elements, Grabsteins oder Monuments, das jeweils künstlerisch gestaltet wird, soweit nicht bereits nach den Nummern 1 bis 4 erfasst. |
Prüfungszeit: 10 Arbeitstage für das Meisterprüfungsprojekt und |
Die Bundesfachgruppe Betonwerkstein, Fertigteile, Terrazzo und Naturstein im ZDB wird mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) einen Rahmenlehrplan zur Meistervorbereitung in den Teilen I und II im Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk erarbeiten. Er sichert eine bundesweit einheitliche und qualitativ hochwertige Umsetzung der Meisterprüfungsverordnung.
Meister im Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk sind Angestellte, AusbilderInnen, Selbständige und/oder UnternehmerInnen. Perspektivisch können sich Meister z. B. zum/zur geprüften Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung fortbilden oder ein technisches Studium aufnehmen.
An der von der Bundesfachgruppe Betonwerkstein, Fertigteile, Terrazzo und Naturstein im ZDB angestoßenen Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk haben darüber hinaus der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Gewerkschaft IG BAU sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Die Verordnung wurde im Einvernehmen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Am 25. Februar 2021 wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. März 2021 in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Meisterprüfungsverordnung für das Zweiradmechaniker-Handwerk
Die Meisterprüfungsverordnung im Zweiradmechaniker-Handwerk ist überarbeitet worden und beinhaltet die novellierten Teile Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie).
Die Prüfung der Fachpraxis umfasst die Prüfungsbereiche:
Meisterprüfungsprojekt und | Situationsaufgabe |
Meisterprüfungsprojekt: Die Herstellung, Umrüstung oder Instandhaltung eines Zweirads planen, umsetzen und dokumentieren. Das Fachgespräch bezieht sich auf das Meisterprüfungsprojekt. | An motorisierten Zweirädern, die über vernetzte Systeme verfügen, Diagnosearbeiten durchführen, Schadensbilder analysieren und Funktionsstörungen beheben. Der Meisterprüfungsausschuss wählt dafür mehrere Systeme aus, die nicht Gegenstand des Meisterprüfungsprojektes waren. |
300 Minuten Meisterprüfungsprojekt und 30 Minuten Fachgespräch | 150 Minuten |
Meister im Zweiradmechaniker-Handwerk sind Angestellte, AusbilderInnen, Selbständige und/oder UnternehmerInnen. Sie sind auch als Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen oder Sachverständige gefragt. Perspektivisch können sich Meister zum Geprüften Betriebswirt bzw. zu Geprüften Betriebswirtin nach der Handwerksordnung fortbilden.
Auf Anregung des Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk wurde die Meisterprüfung im Zweiradmechaniker-Handwerk modernisiert. An der Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Zweiradmechaniker-Handwerk haben der der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk, der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Gewerkschaft IG Metall sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Die Verordnung wurde im Einvernehmen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Am 2. Februar 2021 wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Meisterprüfungsverordnung für das Gebäudereiniger-Handwerk
Die Meisterprüfungsverordnung im Gebäudereiniger-Handwerk ist überarbeitet worden und beinhaltet die novellierten Teile Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie).
Die Prüfung der Fachpraxis umfasst die Prüfungsbereiche:
Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch | Situationsaufgabe |
Das Meisterprüfungsprojekt entspricht einem Kundenauftrag und besteht aus Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten. Als Meisterprüfungsprojekt ist eine der folgenden Arbeiten durchzuführen:
Das Fachgespräch bezieht sich auf das Meisterprüfungsprojekt. | Der Meisterprüfungsausschuss wählt zwei der folgenden Arbeiten aus:
reinigen von einem Teil oder mehreren Teilen oder der Gesamtheit |
Drei Arbeitstage Meisterprüfungsprojekt und höchstens 30 Minuten Fachgespräch | Vier Stunden |
Meister im Gebäudereiniger-Handwerk sind Angestellte, AusbilderInnen, Selbständige und/oder UnternehmerInnen. Sie sind auch als Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen oder Sachverständige gefragt. Perspektivisch können sich Meister zum/zur geprüften BetriebswirtIn nach der Handwerksordnung fortbilden oder ein Studium z. B. für Gebäudetechnik oder Facility-Management aufnehmen.
Auf Anregung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks wurde die Meisterprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk modernisiert. An der Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Gebäudereiniger-Handwerk haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Gewerkschaft IG Bau, der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Die Verordnung wurde im Einvernehmen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Am 23. November 2020 wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Meisterprüfungsverordnung für das Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe
Die Meisterprüfungsverordnung im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe ist überarbeitet worden und beinhaltet die novellierten Teile Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie).
Die Prüfung der Fachpraxis umfasst die Prüfungsbereiche:
Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch |
Das Meisterprüfungsprojekt entspricht einer Produktentwicklung oder einer Produktoptimierung und besteht aus Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten. Als Meisterprüfungsprojekt ist unter Berücksichtigung vorgegebener Kundenanforderungen eines der folgenden Produkte mit erhöhten Anforderungen an die Herstellung oder Verwendung zu entwickeln oder zu verbessern:
Das Fachgespräch bezieht sich auf das Meisterprüfungsprojekt. |
15 Arbeitstage Meisterprüfungsprojekt und |
Der Verband der deutschen Pinsel- und Bürstenhersteller e. V. hat mit der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) einen Rahmenlehrplan zur Meistervorbereitung in den Teilen I und II im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe erarbeitet. Er sichert einen bundesweit einheitliche und qualitativ hochwertige Umsetzung der Meisterprüfungsverordnung.
Meister im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe sind Angestellte, AusbilderInnen, Selbständige und/oder UnternehmerInnen. Sie sind auch als Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen oder Sachverständige gefragt. Perspektivisch können sich Meister zum/zur geprüften BetriebswirtIn nach der Handwerksordnung fortbilden oder ein Studium aufnehmen.
Auf Anregung des Verbandes der deutschen Pinsel- und Bürstenhersteller e. V. wurde die Meisterprüfung im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe modernisiert. An der Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Gewerkschaft IG Metall, der Verband der deutschen Pinsel- und Bürstenhersteller e. V. sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Die Verordnung wurde im Einvernehmen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Am 23. November 2020 wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Meisterprüfungsverordnung für das Metallblasinstrumenten-Handwerk
Die Meisterprüfungsverordnung im Metallblasinstrumentenmacher-Handwerk ist überarbeitet worden und beinhaltet die novellierten Teile Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie).
Die Prüfung der Fachpraxis umfasst die Prüfungsbereiche:
Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch | Situationsaufgabe |
Meisterprüfungsprojekt: Das Fachgespräch bezieht sich auf das Meisterprüfungsprojekt. | 1. Herstellen eines Bauteils oder mehrerer Bauteile gemäß Fertigungszeichnung oder Schablone für ein Metallblasinstrument, das nicht Gegenstand des Meisterprüfungsprojekts war und 2. Fehler, Mängel und Störungen der Zylindermaschine eines Metallblasinstruments analysieren sowie Zylindermaschine instandsetzen. |
10 Arbeitstage Meisterprüfungsprojekt und 30 Minuten Fachgespräch | Acht Stunden |
MeisterInnen im Metallblasinstrumentenmacher-Handwerk sind Angestellte, AusbilderInnen, Selbständige und/oder UnternehmerInnen. Sie sind auch als Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen oder Sachverständige gefragt. Perspektivisch können sich MeisterInnen zum/zur geprüften BetriebswirtIn nach der Handwerksordnung fortbilden oder ein Studium im Musikinstrumentenbau aufnehmen.
Auf Anregung der Fachgruppe Blasinstrumente des Bundesinnungsverbandes im Musikinstrumenten-Handwerk wurde die Meisterprüfung im Metallblasinstrumentenmacher-Handwerk modernisiert. An der Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Metallblasinstrumentenmacher-Handwerk haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Gewerkschaft IG Metall, die Fachgruppe Blasinstrumente des Bundesinnungsverbandes sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Die Verordnung wurde im Einvernehmen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Am 5. Juni 2020 wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. September 2020 in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Meisterprüfungsverordnung für das Parkettleger-Handwerk
Die Meisterprüfungsverordnung im Parkettleger-Handwerk ist überarbeitet worden und beinhaltet die novellierten Teile Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie).
Die Prüfung der Fachpraxis umfasst die Prüfungsbereiche:
Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch | Situationsaufgabe |
Als Meisterprüfungsprojekt ist ein Konzept zur Gestaltung eines Parkettbodens oder Holzpflasterbodens unter Berücksichtigung der Raumsituation, der Nutzungsanforderungen, bauphysikalischer Gesichtspunkte sowie der Kundenwünsche zu erstellen. Im Rahmen der Planungsarbeiten sind eine Analyse und Dokumentation der baulichen Gegebenheiten vorzunehmen, Entwurfszeichnungen anzufertigen, die Materialauswahl unter Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Gestaltung zu begründen und der Auftrag zu kalkulieren. Auf dieser Grundlage sind Massivholz- Parkettstäbe oder Mehrschichtparkettelemente auf einer Fläche von mindestens 1,8 Quadratmetern zu verlegen. Dabei sind mindestens zwei unterschiedliche Holzarten oder Farben zu verwenden und sich berührende Einlegearbeiten sowie ein Fries zu verlegen und die Oberfläche zu behandeln. Die Arbeiten sind zu dokumentieren und es ist eine Nachkalkulation anzufertigen. Das Fachgespräch bezieht sich auf das Meisterprüfungsprojekt. | Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Parkettleger-Handwerk. |
Sechs Arbeitstage Meisterprüfungsprojekt davon drei Arbeitstage für die Durchführungsarbeiten. und | Acht Stunden |
Der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik hat mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) einen Rahmenlehrplan zur Meistervorbereitung in den Teilen I und II im Parkettleger-Handwerk erarbeitet. Er sichert eine bundesweit einheitliche und qualitativ hochwertige Umsetzung der Meisterprüfungsverordnung.
MeisterInnen im Parkettleger-Handwerk sind Angestellte, AusbilderInnen, Selbständige und/oder UnternehmerInnen. Sie sind auch als Sachverständige gefragt. Perspektivisch können sich MeisterInnen zum/zur geprüften BetriebswirtIn nach der Handwerksordnung, zur/zum RestauratorIn im Parkettlegern-Handwerk fortbilden oder ein Studium aufnehmen.
Insbesondere die Digitalisierung und der Gesundheitsschutz haben die Anforderungen an Parkettleger-Meister verändert. An der Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Parkettleger-Handwerk haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Gewerkschaft IG Metall, die Sachverständigen des Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Die Verordnung wurde im Einvernehmen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Am 28. Mai 2020 wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Meisterprüfungsverordnung für das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
Die Meisterprüfungsverordnung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk ist überarbeitet worden und beinhaltet die novellierten Teile Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie).
Die Prüfung der Fachpraxis umfasst die Prüfungsbereiche:
Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch | Situationsaufgabe |
Das Meisterprüfungsprojekt, das einem Kundenauftrag entsprich, besteht aus Planung-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten. Als Meisterprüfungsprojekt ist nach Wahl des Prüflings eine der folgenden Arbeiten durchzuführen:
Das Fachgespräch bezieht sich auf das Meisterprüfungsprojekt. | Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk. Sie wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt. Der Meisterprüfungsausschuss wählt für die Situationsaufgabe vier Arbeiten aus dem Bereich "Fehler und Störungen an Systemen feststellen und beheben" bzw. "Lackierarbeiten" aus, die nicht Bestandteil des Meisterprüfungsprojekts waren. |
Vier Arbeitstage Meisterprüfungsprojekt und | Sechs Stunden |
Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e. V. hat mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) im Januar 2020 einen Rahmenlehrplan zur Meistervorbereitung in den Teilen I und II im K
Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk erarbeitet. Er sichert eine bundesweit einheitliche und qualitativ hochwertige Umsetzung der Meisterprüfungsverordnung.
MeisterInnen im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk sind Angestellte, AusbilderInnen, Selbständige und/oder UnternehmerInnen. Sie sind auch als Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen oder als Sachverständige gefragt. Perspektivisch können sich MeisterInnen zum geprüften Betriebswirt bzw. zur geprüften Betriebswirtin nach der Handwerksordnung, zum geprüften Restaurator bzw. zur geprüften Restauratorin im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk fortbilden, alternativ können sie ein Hochschulstudium aufnehmen.
Die Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk wurde auf Anregung des Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e. V. (ZKF) modernisiert. An der Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Gewerkschaft IG Metall, die Sachverständigen des ZDK sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Die Verordnung wurde im Einvernehmen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Am 20. Dezember 2019 wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Meisterprüfungsverordnung für das Klavier- und Cembalobauer-Handwerk
Die Meisterprüfungsverordnung im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk ist überarbeitet worden und beinhaltet die novellierten Teile Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie).
Die Prüfung der Fachpraxis umfasst die Prüfungsbereiche:
Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch | Situationsaufgabe |
Das Meisterprüfungsprojekt, das einem Kundenauftrag entspricht, besteht aus Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten. Als Meisterprüfungsprojekt ist nach Wahl des Prüflings eine der folgenden Arbeiten durchzuführen:
Das Fachgespräch bezieht sich auf das Meisterprüfungsprojekt. | Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk. Sie wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt. Der Prüfling hat ein Bauteil aus mehreren Einzelteilen auf der Basis einer Konstruktionszeichnung zu fertigen, Oberflächen zu behandeln und Verbindungen herzustellen. |
Zehn Arbeitstage Meisterprüfungsprojekt und | Acht Stunden |
MeisterInnen im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk sind Angestellte, AusbilderInnen, Selbständige und/oder UnternehmerInnen. Sie sind auch als Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen oder Sachverständige gefragt. Perspektivisch können sich MeisterInnen zum/zur geprüften BetriebswirtIn nach der Handwerksordnung fortbilden oder ein Studium im Musikinstrumentenbau aufnehmen.
Auf Anregung der Fachgruppe Klavierbau des Bundesinnungsverbandes im Musikinstrumenten-Handwerk wurde die Meisterprüfung im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk modernisiert. An der Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Klavier- und Cembalobauer -Handwerk haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Gewerkschaft IG Metall, die Fachgruppe Klavierbau des Bundesinnungsverbandes sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Die Verordnung wurde im Einvernehmen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Am 20. Dezember 2019 wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. April 2020 in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Meisterprüfungsverordnung für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
Die Meisterprüfungsverordnung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk ist überarbeitet worden und beinhaltet die novellierten Teile Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie).
Die Prüfung der Fachpraxis umfasst die Prüfungsbereiche:
Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch | Situationsaufgabe |
Das Meisterprüfungsprojekt, das einem Kundenauftrag entspricht, besteht aus Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten. Als Meisterprüfungsprojekt sind Arbeiten an einem Fahrzeug durchzuführen, das in mindestens zwei der nachfolgenden vernetzten Systeme mindestens jeweils einen Fehler aufweist:
Das Fachgespräch bezieht sich auf das Meisterprüfungsprojekt. |
Der Meisterprüfungsausschuss legt eine Situationsaufgabe fest, die zu keinem der im Meisterprüfungsprojekt ausgewählten Systeme Bezug hat. Für diese Situationsaufgabe wählt er aus den drei folgenden Arbeiten zwei Arbeiten aus |
Vier Stunden Meisterprüfungsprojekt und | Zwei Stunden |
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. hat mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) im Januar 2020 einen Rahmenlehrplan zur Meistervorbereitung in den Teilen I und II im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk erarbeitet. Er sichert eine bundesweit einheitliche und qualitativ hochwertige Umsetzung der Meisterprüfungsverordnung.
MeisterInnen im Kfz-Techniker- sind Angestellte, AusbilderInnen, Selbständige und/oder UnternehmerInnen. Sie sind auch als Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen oder als Sachverständige gefragt. Perspektivisch können sich Kfz-TechnikermeisterInnen zum geprüften Betriebswirt bzw. zur geprüften Betriebswirtin nach der Handwerksordnung oder zum geprüften Restaurator bzw. zur geprüften Restauratorin im Kfz-Technikerhandwerk fortbilden, alternativ können sie ein Hochschulstudium aufnehmen.
Die Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk wurde auf Anregung des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) modernisiert. An der Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Gewerkschaft IG Metall, die Sachverständigen des ZDK sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Die Verordnung wurde im Einvernehmen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Am 5. Dezember 2019 wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Meisterprüfungsverordnung für das Fotografenhandwerk
Die Meisterprüfungsverordnung im Fotografen-Handwerk ist überarbeitet worden und beinhaltet die novellierten Teile: Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie).
Die Prüfung der Fachpraxis umfasst die Prüfungsbereiche:
Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch | Situationsaufgabe |
Das Meisterprüfungsprojekt, das einem Kundenauftrag entspricht, besteht aus Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten. Als Meisterprüfungsprojekt ist eine der folgenden Arbeiten auf der Grundlage einer zu erstellenden Konzeption mit Ressourcenplanung und Kalkulation durchzuführen:
Für die Durchführung der gewählten Arbeit hat der Prüfling aus sechs vorgegebenen Bereichen drei zu wählen und gestalterisch zu verbinden. Dabei muss der Prüfling mindestens eine Personendarstellung und eine Sachdarstellung umsetzen. Das Fachgespräch bezieht sich auf das Meisterprüfungsprojekt | Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Fotografen-Handwerk. Als Situationsaufgabe hat der Prüfling jeweils eine Aufnahme als Personendarstellung und als Sachdarstellung für einen fiktiven Kundenauftrag zu erstellen. Er hat die Bilddateien zu bearbeiten, zu gestalten und die Ergebnisse am Bildschirm zu präsentieren. Die konkrete Aufgabenstellungwird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt. |
Zehn Arbeitstage Meisterprüfungsprojekt und höchstens 30 Minuten Fachgespräch | Drei Stunden |
Der CentralVerband Deutscher Berufsfotografen hat mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) einen Rahmenlehrplan zur Meistervorbereitung in den Teilen I und II im Fotografen-Handwerk erarbeitet, die in Kürze zur Verfügung stehen werden. Er sichert eine bundesweit einheitliche und qualitativ hochwertige Umsetzung der Meisterprüfungsverordnung.
MeisterInnen im Fotografen-Handwerk sind Angestellte, AusbilderInnen, Selbständige und/oder UnternehmerInnen. Sie sind auch als Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen oder Sachverständige gefragt. Perspektivisch können sich MeisterInnen zum/zurgeprüften BetriebswirtIn nach der Handwerksordnung fortbilden oder ein Studium aufnehmen.
Auf Anregung des CentralVerbandes Deutscher Berufsfotografen wurde die Meisterprüfung im Fotografen-Handwerk modernisiert. An der Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Fotografen -Handwerk haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Gewerkschaft Ver.di, die Sachverständigen, sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Die Verordnung wurde im Einvernehmen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Am 9. Oktober 2019 wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. März 2020 in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt.