Hochschulzugang für Handwerksmeister und -gesellen
Im März 2009 hat die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) einheitliche Kriterien für den Hochschulzugang beruflich qualifizierter Bewerber vereinbart.
Meister und Inhaber ähnlicher Abschlüsse erhalten den allgemeinen Hochschulzugang. Gesellen erhalten einen fachgebundenen Hochschulzugang, wenn sie über drei Jahre Berufserfahrung verfügen und ein Eignungsfeststellungsverfahren der Hochschule durchlaufen. Der Beschluss muss in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen umgesetzt werden.
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Gesellenprüfung und weitere Ausbildungsprüfungen im Handwerk
Die handwerkliche Ausbildung schließt mit einer Gesellenprüfung ab, in der die berufliche Handlungsfähigkeit der Lehrlinge und damit der Erfolg der Ausbildung durch eine unabhängige Prüfungskommission festgestellt wird.