Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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KMU-Entlastung und Bessere Rechtsetzung

EU-Rechtssetzung nur nach Maß und nicht weiter als erforderlich: Das "Think Small First"-Prinzip, der KMU-Test und "One in, One out" sind dazu konsequent anzuwenden.
Handwerker verlegt Pflastersteine

Die europäische Agenda für bessere Rechtsetzung erstreckt sich auf alle Politikbereiche und soll dafür sorgen, dass europäische Regulierung nicht weiter geht als erforderlich und mit möglichst wenig Bürokratie die gewünschten Ziele erreicht werden. Sie bildet außerdem die Grundlage dafür, dass bei der Erarbeitung und Bewertung europäischer Rechtsvorschriften und Strategien mehr Wert auf Transparenz, solide Faktenauswertung und die Meinung von Interessenträgern (z.B. Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Wissenschaftskreise) gelegt wird.

KMU-Entlastung

Die Vermeidung unnötiger Bürokratie ist ein zentrales Anliegen des Handwerks, das gerade auch bei der digitalen und ökologischen Transformation mehr Beachtung finden muss.

Am 12. September 2023 hat die EU-Kommission ein Paket zur Entlastung und Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen und Betriebe (KMU-Entlastungspaket) vorgelegt. Neben einer Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug und einem Regelwerk für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage sieht das Paket vor allem nicht-legislative Unterstützungsmaßnahmen für KMU vor, wie die Stärkung des zwingenden KMU-Test nach dem Leitprinzip "Think Small First" ("Vorfahrt für KMU"). Außerdem hat die EU-Kommission im Oktober 2023 in ihrem Arbeitsprogramm einen Schwerpunkt auf Vereinfachungen gelegt und weitere Vorschläge angekündigt, um die Berichtspflichten für Unternehmen um 25 Prozent zu reduzieren.

Außerdem hat EU-Kommissionpräsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien für die nächste EU-Kommission angekündigt, Bürokratie für KMU sogar um 35 Prozent reduzieren zu wollen. Alle Kommissare sollen im Rahmen einer Überprüfung des gesamten EU-Rechts zum Abbau der Berichtspflichten beitragen. Dies sendet ein wichtiges und lang erwartetes Signal, dass die Sorgen der Handwerksbetriebe von der EU-Kommission ernst genommen werden. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob am Ende sinnvolle Entlastungen erfolgen, die Handwerksbetriebe tatsächlich entlasten. Das Handwerk wird sich daher weiter dafür einsetzen, dass das primäre Problem der überbordenden Berichts- und Dokumentationspflichten angegangen wird. Wir haben dazu belastende Rechtsakte identifiziert, die bei der Erreichung des 35 Prozent-Ziels prioritär anzugehen sind.

  • ZDH-Stellungnahme zur Bürokratie-Entlastung
    Oktober 2024: Vorschläge des Handwerks für weitere Bürokratieentlastungsmaßnahmen auf europäischer Ebene.
  • ZDH Position Paper Burden Reduction
    October 2024: Suggestions for further burden reductions at European level.

Transparente und effiziente Gesetze

Die EU-Kommission hat im November 2021 ihre neuen Leitlinien und das neue Instrumentarium ("Toolbox") für Bessere Rechtsetzung veröffentlicht. Die Leitlinien enthalten allgemeine Grundsätze für die Überarbeitung neuer Initiativen sowie die Bewertung bestehender Rechtsvorschriften. Sie bauen insoweit auf der Mitteilung über bessere Rechtsetzung vom April 2021 auf. Die Toolbox liefert detaillierte Anleitungen und praktische Hinweise für alle wichtigen Schritte im Politikzyklus. Es handelt sich um interne Anweisungen für die Kommissionsbediensteten und daher nicht um rechtsverbindliche Regeln oder rechtliche Verpflichtungen gegenüber externen Akteuren. Der unabhängige Ausschuss für Regulierungskontrolle achtet allerdings auf eine entsprechende Qualitätssicherung sowie Evaluierung der Arbeit der EU-Kommission.      

Im Mai 2020 hat die EU-Kommission die "Fit for Future"-Plattform ins Leben gerufen, die die Kommission dabei unterstützt, EU-Rechtsvorschriften zu vereinfachen, unnütige Kosten zu reduzieren und EU-Recht angesichts der neuen Herausforderungen wie Klimawandel und Digitalisierung zukunftsfähig zu gestalten. Daneben besteht das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT-Programm).

Öffentliche Konsultationen und alle anderen Möglichkeiten der Meinungsäußerung sind auf dem Portal "Ihre Meinung zählt" zu finden. 

Mehr zu den Zielen und Maßnahmen der EU-Kommission im Bereich bessere Rechtsetzung.

"One, in, one out"-Prinzip auf europäischer Ebene

Die Kommission hat für Initiativen ab 2022 den "One in, one out"-Ansatz eingeführt. Dies bedeutet, dass die Kommission zusätzliche Belastungen für Betriebe aufgrund neuer Regelungen grundsätzlich in demselben Politikbereich ausgleichen wird. Weitere Einzelheiten bezüglich der Anwendung des "One in, one out"-Grundsatzes sind in der Toolbox zur Besseren Rechtsetzung geregelt. Aus Sicht des Handwerks ist die Zielsetzung richtig. Das allein reicht aber nicht aus, um Bürokratie spürbar und entschlossen abzubauen. Europäische Regelungen, die für KMU unverhältnismäßig viel Bürokratie verursachen, müssen vielmehr vereinfacht werden und bei neuen Gesetzen muss die Qualität im Vordergrund stehen.

Verbesserung des EU-Programms für bessere Rechtsetzung

Die europäischen Instrumente für bessere Rechtsetzung müssen dringend optimiert werden. Vor allem besteht noch Verbesserungspotential bei der Qualität der Konsultationen, den Folgenabschätzungen und Evaluierungen sowie der Berichterstattung über die Ergebnisse von Konsultationen. Das REFIT-Programm sollte im Rahmen der neuen "One in, one out"-Regelung zukünftig noch besser dazu genutzt werden, Bereiche mit besonders hoher Regelungsdichte zu identifizieren und Verwaltungslasten - vor allem für KMU - zu verringern. Außerdem müssen sich das Europäische Parlament und der Rat entsprechend der Interinstitutionellen Vereinbarung über Bessere Rechtsetzung ebenfalls an die vereinbarten Grundsätze der besseren Rechtsetzung halten.

Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip ist von grundlegender Bedeutung für die Arbeitsweise der Europäischen Union und entscheidend dafür, wann die EU für die Gesetzgebung zuständig ist. Das Subsidiaritätsprinzip ist verankert in Artikel 5 des Vertrags über die EU neben dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung. Die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips wird im Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit definiert.

Auch das Handwerk hat Bereiche identifiziert, in denen das Subsidiaritätsprinzip strenger angewandt werden sollte. Dazu gehören insbesondere die Berufsreglementierung, die Definition von Berufsbildern und die Sozialpolitik.