Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Data Act

Der Data Act geht auf eine langjährige Forderung des Handwerks zurück und legt erstmals den Grundsatz fest: Maschinengenerierte Daten sind wettbewerbsrelevant und müssen fair geteilt werden können.
Kraftfahrzeugmechatroniker vor offener Motorhaube

Der am 11. Januar 2024 in Kraft getretene Data Act legt fest, dass die gleichen Daten, die dem Hersteller vorliegen, auch vom Kunden mit Reparaturbetrieben oder konkurrierenden Dienstleistern geteilt werden können. Das betrifft unterschiedliche Gewerke, angefangen vom Sanitärbetrieb, bis hin zum Kfz-Gewerbe. Damit räumt der Data Act Nutzern die exklusiven Vermarktungsrechte an Produktdaten ein. Der Data Act wird nach einer Übergangsfrist von 20 Monaten ab dem 12. September 2025 EU-weit direkt anwendbares Recht werden.

Der ZDH setzt sich seit Jahren für die Schaffung eines entsprechenden Regelungsrahmens zum fairen Datenzugang und Datenaustausch ein (siehe ZDH kompakt zum Data Act).

Anwendungsbereich Data Act

Der Data Act enthält eine Vielzahl von Bestimmungen und will allen voran die Nutzung und das Teilen von nicht-personenbezogenen Daten ankurbeln, ob zwischen Unternehmen untereinander, Unternehmen und Behörden oder Nutzern und Drittparteien und somit die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle vorantreiben. So werden erstmals rechtlich verbindliche Regeln für Unternehmen im B2B-Bereich festgelegt. Dateninhaber haben nun die Pflicht Daten bereitzustellen die den Datenaustauch zwischen Unternehmen bei der gemeinsamen Nutzung vernetzter Produkte ("Internet der Dinge") ermöglichen sollen. Auch sollen missbräuchliche Vertragsklauseln für den Datenzugang und die Datennutzung zwischen Unternehmen zukünftig verboten werden. Diese Neuerungen ist richtungsweisend für einen freien Wettbewerb auf Sekundärmärkten und insbesondere dafür, dass Handwerksbetriebe ihre Geschäftsmodelle auch auf digitalen Märkten in Europa aufrechterhalten können. Data Act und DSGVO zusammen decken damit den gesamten Anwendungsbereich von Daten ab, personenbezogene und nicht-personenbezogene.

Bewertung des Handwerks

Der Data Act ist ein wichtiger politischer Vorstoß für das Handwerk. Europa hat erfreulicherweise den langjährigen Automatismus zwischen Herstellervertrag und Dienstleistung durchbrochen: Anstatt unweigerlich den Service des Herstellers in Anspruch nehmen zu müssen, werden Kundinnen und Kunden nun durch den Zugang zu ihren Daten mehr Entscheidungsfreiheit haben, an wen sie ihre Daten weitergeben möchten und zu welchem Zweck. Das beendet die Praxis des vergütungsfreien de-facto alleinigen Zugriffs von Herstellern auf die Daten aus Produkten, die ihnen nicht mehr gehören und sorgt für mehr Wettbewerb in der Datenökonomie. Zudem gilt der Data Act für alle Marktteilnehmer, statt nur für eine Handvoll Tech-Giganten. Das ist heute im Rahmen des Digital Market Acts (DMA) bereits der Fall, allerdings für Märkte, die bereits Monopolisten hervorgebracht haben. Der Data Act hingegen versucht, Monopole bereits im Vorhinein zu verhindern.

Hintergrund

Durch die fortschreitende Digitalisierung werden Daten mittlerweile fast überall generiert ob in der Industrie, bei Konsumgütern durch vernetzte Produkte oder den Kunden selbst. Daten sind auch zu einem wichtigen Bestandteil der Wertschöpfung im Handwerk geworden. Ob Temperaturdaten, technische Daten aus Smart Home Geräten oder Diagnosedaten im KFZ-Bereich, um eine unabhängige vorausschauende Wartung bzw. Reparatur anbieten zu können, sind Handwerksbetriebe auf Datenzugangsrechte bei vernetzten Produkten angewiesen. Bislang fand der Wettbewerb um die Daten aus Produkten im unregulierten Raum statt. Es galt das Recht des Stärkeren. Meist - wenn auch nicht immer - behielten Hersteller Produktdaten exklusiv für sich und Wettbewerber hatten keine Chance an die Daten zu kommen. Mit dem Data Act ändert sich das. Im Zentrum steht nun der Nutzer.

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