Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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KI im Handwerk

KI bietet viele neue Einsatz- und Verbesserungsmöglichkeiten und ein enormes Potenzial für Handwerksbetriebe, die eigene Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
Nahaufnahme eines Tablets, das zur Steuerung von Smart Hom-Geräten genutzt wird.

Hintergrund zu KI

Künstliche Intelligenz (KI) beschreibt Technologien, die es technischen Systemen ermöglichen, bei der Analyse von Daten menschliches Handeln nachzubilden und teils autonom Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Ein Teilbereich der KI ist das Machine Learning, bei dem Computer Lernfähigkeiten vermittelt werden, ohne dass diese dafür programmiert werden müssen. Beim maschinellen Lernen entwickelt das Rechensystem Algorithmen, die mit zunehmender Datenmenge verbessert werden. Ein weiterer Teilbereich ist das Deep Learning. Hierbei werden mit neuronalen Netzen große Datenmengen erlernt (Big Data).

KI-Anwendungsbereiche im Handwerk

Auch im Handwerk kann KI für verschiedene Aufgaben angewendet werden: Etwa im Smart-Home Bereich oder um Arbeitsabläufe zu optimieren, Daten besser auszuwerten oder Trends und Kundenbedürfnisse besser vorhersagen zu können. Handwerksbetriebe nutzen diese Möglichkeiten schon heute, wenn sie robotergesteuerte Prozessautomatisierung (RPA) in der Dateneingabe und Dokumentenverarbeitung oder KI in der vorausschauenden Wartung nutzen. Diese erkennt und informiert rechtzeitig, bevor eine Reparatur zu kostspielig wird. KI-gesteuerte Roboter und Drohnen sind weitere Beispiele, die bereits heute eingesetzt werden.

AI-Act der EU

Die EU arbeitet an einem Gesetzesentwurf zu Künstlicher Intelligenz (AI-Act) und dessen Risikoabstufung für KI-Systeme schon seit 2021. Das Gesetz soll voraussichtlich 2026 in Kraft treten und die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von in der EU entwickelten und verwendeten Hochrisiko-KI-Systemen gewährleisten. Gleichzeitig sollen die Einführung von KI sowie Investitionen und Innovationen auf diesem Gebiet gestärkt werden. Dabei steht im Zentrum ein Risiko-zentrierter Ansatz: Ausschlaggebend für eine Regulierung ist nicht die Technologie oder das Produkt, sondern das Risiko, welches davon ausgeht. 

Aus Sicht des Handwerks ist daher folgendes wichtig:

  • Im KI-Gesetz müssen klare und überschaubare Pflichten für die nicht-kritische Nutzung von KI formuliert werden. 
  • Es muss dafür gesorgt werden, dass für vergleichbare Schadensfälle in der analogen und digitalen Welt vergleichbare und verhältnismäßige Maßstäbe gelten. So sollten für KI-bedingte Schäden keine haftungsmäßige „Besserstellung“ bzw. Unterentschädigung gelten.
  • Die Sorgfaltspflichten bei der nicht-kritischen Nutzung von KI müssen sich auf ein Minimum beschränken und bei Einhaltung dieser Pflichten muss sichergestellt sein, dass die KI-nutzenden Betriebe keine Haftung trifft bzw. sie sich zumindest gegenüber dem Hersteller oder einem anderen Unternehmen schadlos halten können.

KI-Haftungsrichtline und Produkthaftungsrichtlinie

    Zusätzlich zum AI-Act hat die EU-Kommission im September 2022 ihren Vorschlag einer KI-Haftungsrichtlinie (AI Liability Directive) sowie die Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie vorgestellt. Das Paket zur KI-Haftung ergänzt somit das Gesetz über künstliche Intelligenz, indem es verschuldensbasierte zivilrechtliche Haftungsansprüche für Schäden erleichtert und das Privatrecht an die neuen, durch KI entstandenen Herausforderungen anpasst.

    Für das Handwerk ist bei diesen Initiativen folgendes relevant:

    • Die Rolle der Handwerksbetriebe und deren begrenzte Einflussmöglichkeit auf die Funktionsweise und Sicherheit der Produkte muss noch stärker berücksichtigt werden.
    • Im Ergebnis muss sichergestellt sein, dass KMU nicht für Schäden, die nichts mit dem Produkt an sich, sondern mit der KI-Entwicklung zusammenhängen, verantwortlich gemacht werden. 

    Ausblick

    Am 21.05.2024 hat der Rat das KI-Gesetz (AI-Act) einstimmig angenommen. Der AI-Act wird für alle KI-Systeme gelten, die innerhalb der EU entwickelt, angeboten oder genutzt werden. Dazu zählen öffentliche und private Akteure sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

    Die Vorschriften des AI-Acts werden 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten vollständig anwendbar sein, mit Ausnahme von: Verboten verbotener Praktiken (6 Monate danach); Verhaltenskodizes (9 Monate danach); allgemeine KI-Regeln einschließlich Governance (12 Monate danach) und Verpflichtungen für Hochrisikosysteme (36 danach). 

    Die Umsetzung der KI-Verordnung wird auf zwei Ebenen stattfinden: 

    Die Mitgliedsstaaten müssen KI-Regulierungsbehörden bis Ende 2024 ernennen sowie National ExpertInnen fürs KI-Büro auf Kommissionsebene  Das KI-Büro wird die Anforderungen des KI-Gesetzes an KI-Modelle und -Systeme für allgemeine Zwecke (GPAI) in den 27 EU-Mitgliedstaaten überwachen, beaufsichtigen und durchsetzen.  

    Handwerksinteresse

    Marktbeobachtung im KI-Bereich wird weiterhin wichtig bleiben. Wo könnten sich unerwartete Zielkonflikte ergeben oder KI-Markttrends auftauchen, die das Handwerk entweder selbst für sich nutzen kann oder aufpassen muss, dass es von der digitalen Wertschöpfung nicht abgeschottet wird. Und wo könnten sich Umsetzungsprobleme ergeben (insbesondere im Zusammenhang mit der Produkthaftungsrichlinie etc). 

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