Aufschub bei Entwaldungsverordnung sichern: Betriebe entlasten!
"Es ist positiv, dass das Europaparlament dafür gestimmt hat, den Anwendungsstart der EU-Entwaldungsverordnung um 12 Monate zu verschieben. Das ist ein unausweichlicher Schritt gewesen, weil die Voraussetzungen für die Anwendung des Gesetzes schlichtweg nicht erfüllt sind. Auch die neu eingeführte Idee einer Null-Risiko-Zone ist richtig, setzt aber die Zustimmung des Rats voraus. Rat und Parlament müssen sich in der verbleibenden Zeit bis zum Anwendungszeitpunkt am 30. Dezember 2024 jetzt dringend einigen, um Rechtssicherheit für Handwerksbetriebe herzustellen.
Kleine und mittelständische Handwerksbetriebe müssen unbedingt von unverhältnismäßigen Berichts- und Sorgfaltspflichten entlastet werden – ein Aspekt, der bereits beim EU-Lieferkettengesetz vernachlässigt wurde.
Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass inner- und außereuropäisch relevante Erzeugnisse, die Rohstoffe wie Holz, Kakao, Rind, Kaffee und Soja enthalten, nicht zur Entwaldung beitragen. Das Gesetz verlangt dafür eine lückenlose Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette. Fraglich ist allerdings, ob diese Maßnahme überhaupt geeignet ist und tatsächlich dazu beiträgt, das gewünschte Ziel zu erreichen."