Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
17.12.2024

Berichterstattung: KMU-Anforderungen aufs Minimum begrenzen!

Am 17. Dezember übergibt die EFRAG den VSME-Standard zur freiwilligen und reduzierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU an die EU-Kommission. Diese wird ihn bis zum Sommer 2025 veröffentlichen. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Schwannecke:
ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks

"Der VSME-Standard ist das richtige Instrument, um Handwerksbetriebe und KMU gezielt und nachhaltig von indirekten Berichterstattungspflichten zu entlasten. KMU ohne Kapitalmarktorientierung wurden zwar vom Anwendungsbereich der CSRD-Richtlinie ausgenommen. Allerdings benötigen berichtspflichtige Unternehmen umfangreiche Informationen zur Wertschöpfungskette, die sie bei ihren Zulieferern mit Fragebögen einholen. Können diese die Anfrage nicht erfüllen, drohen sie Aufträge zu verlieren.

Damit die bürokratischen Lasten nicht noch größer werden, muss die Chance der geplanten Omnibus-Verordnung zum Abbau von Berichtspflichten genutzt werden. Unverbindliche Zusagen der Kommission, den VSME zu bewerben, reichen nicht aus. Ziel muss es sein, dass berichtspflichtige Unternehmen im Rahmen der Wertschöpfungskette von ihren Zulieferern maximal die Daten des VSME einfordern können.

Nur dann kann der VSME sein Versprechen einlösen, Datenanforderungen für nicht-berichtspflichtige Betriebe in der Wertschöpfungskette zu bündeln und zu minimieren. Es muss für KMU möglich sein, Berichtslasten ohne externe Berater und ohne übertriebenen Aufwand zu erfüllen."

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