Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
03.02.2023

EU-Datengesetz: Ursprünglichen Mehrwert des Vorschlags erhalten!

Am 9. Februar stimmt der Ausschuss für Forschung und Industrie im Europäischen Parlament über den Verordnungsvorschlag für ein europäisches Datengesetz (Data Act) ab. Im Vorfeld dieser anstehenden Abstimmung erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
Portraitfoto von Holger Schwannecke vor heller Strukturleinwand im Haus des Deutschen Handwerks in Berlin

„Wir appellieren dringend an die Europaabgeordneten, den ursprünglichen Mehrwert des EU-Datengesetzes (Data Act) nicht ins Gegenteil zu verkehren, sondern ihn beizubehalten. Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission sollte ausdrücklich dem Ziel dienen, mehr Wettbewerb auf nachgelagerten Märkten zu schaffen. Handwerksbetriebe brauchen einen einfacheren Zugang zu Daten, die für Wartungs- und Reparaturdienstleistungen erforderlich sind.

Anstatt die ohnehin schon privilegierte Stellung des Dateninhabers zu zementieren, sollten die Abgeordneten die Nutzer der Produkte in den Mittelpunkt rücken. Handwerksbetriebe sind für ihre Arbeit auf einen fairen Zugang zu generierten Daten aus Heizungen, Smart Homes und Fahrzeugen angewiesen.

Es droht allerdings ein Pflichtenkatalog zu entstehen, der für Handwerksbetriebe schwer überschaubar ist. Ob beispielsweise die Cybersicherheit sowie Datenintegrität ausreichend gewährleistet und alle Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung erfüllt sind, kann nicht allein in der Verantwortung des Betriebs liegen. Weitere Pflichten und Haftungsrisiken für Datenempfänger wie Handwerksbetriebe würden dazu führen, dass die Datennutzung und -verarbeitung für sie zu riskant würde.“     

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