Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
01.10.2024

"EU-Entwaldungsverordnung: So geht’s gar nicht!"

Ab dem 30. Dezember soll die EU-Entwaldungsverordnung verbindlich in den Mitgliedstaaten gelten. Warum dieser Termin verschoben und das Gesetz grundsätzlich nachgebessert werden muss, erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks

"Es ist keiner Handwerkerin und keinem Handwerker zu vermitteln, dass erneut massive Berichtspflichten auf sie zukommen sollen. Drei Monate vor dem geplanten Start des Gesetzes sind zentrale Fragen nicht geklärt. Beispielsweise fehlt immer noch die Risikoklassifizierung der Herkunftsländer, die jedoch erheblichen Einfluss auf den Umfang der zu leistenden Sorgfaltspflichten hat. Rechtssicherheit für die Betriebe wird so nicht gewährleistet. Ähnlich wie schon beim EU-Lieferkettengesetz wird das Prinzip der Verhältnismäßigkeit völlig außer Acht gelassen. Denn das Risiko, dass mit Produkten aus Deutschland die Entwaldung vorangetrieben wird, ist denkbar gering. 

Es wird nicht damit getan sein, das Gesetz nur zeitlich zu verschieben. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen muss den Beginn ihrer neuen Amtsperiode für einen Neustart nutzen und das Gesetz aussetzen und grundlegend nachbessern. Im Europaparlament scheint es nach jetzigem Stand eine knappe Mehrheit für eine Änderung der Entwaldungsverordnung zu geben. Diese muss im Sinne der Handwerksbetriebe und ihrer Beschäftigten genutzt werden.

Die Verordnung soll sicherstellen, dass inner- und außereuropäische relevante Erzeugnisse, die Rohstoffe wie Holz, Kakao, Rind, Kaffee und Soja enthalten, nicht zur Entwaldung beitragen. Zu diesem Zweck verpflichtet es Unternehmen, Geolokalisierungsdaten vorzulegen und Sorgfaltspflichten einzuhalten. Auch ein gutes Ziel rechtfertigt nicht Mittel und Instrumente, die einfach an der Realität vorbeigehen."

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