Fahrpraxis für Handwerker nicht einschränken, sondern erleichtern
"Es ist positiv, dass sich im Verkehrsausschuss keine Mehrheit dafür gefunden hat, die Gültigkeit der Klasse B unterhalb von 3,5 Tonnen einzuschränken und für Berufsanfängerinnen und -anfänger ein partielles Nachtfahrverbot vorzusehen. Damit ist dann hoffentlich auch die Idee, für schwere PKW eine eigene Führerscheinklasse einzuführen, vom Tisch.
Das Handwerk ist auf die Nutzung von Kraftfahrzeugen sehr unterschiedlicher Gewichtsklassen angewiesen, um seine wirtschaftlichen Tätigkeiten erbringen zu können. Neben Pkw – mit teils höherem Gewicht wie beispielsweise Kombis und Pickups - zählen dazu auch leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Vor dem Hintergrund eines starken Fahrermangels mit einer großen Konkurrenz im Fachkräftebedarf fordern wir daher für den weiteren Fortlauf der Verhandlungen, für die Führerscheinklasse B solche Regelungen zu treffen, die die Fahr- und somit die Arbeitspraxis des Handwerks erleichtern."