Umsetzung der Kreislaufwirtschaft noch zu bürokratielastig
Die Europäische Kommission hat am 30. November ihr zweites Kreislaufwirtschaftspaket vorgestellt. Für das Handwerk von besonderer Bedeutung ist die Neufassung der Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Wir unterstützen das Ziel der EU-Kommission, die Kreislaufwirtschaft in Europa voranzutreiben. Materialien und Stoffe sollten in der Tat so eingesetzt werden, dass sie über einen möglichst langen Zeitraum in Produkten Nutzen stiften und nicht als Abfälle unwiederbringlich verloren gehen.
Der schonende Umgang mit Ressourcen ist im Selbstverständnis des Handwerks tief verankert. Zudem gehört es spätestens seit der Corona-Pandemie zu den Alltagserfahrungen unserer Betriebe, dass ihnen Produkte, Komponenten und Arbeitsmittel nicht selbstverständlich zur Verfügung stehen. Die Schlüsselfrage bei der Förderung der Kreislaufwirtschaft ist deswegen nicht das "Ob", sondern das "Wie".
Das geltende Verpackungsrecht bringt vielfältige Berichts- und Nachweispflichten mit sich, die in erheblichem Umfang personelle Ressourcen der Betriebe binden. Das ist nicht akzeptabel und muss sich ändern. Die von der Kommission vorgesehenen Ausnahmen können im Einzelfall Belastungen für diejenigen Lebensmittelgewerke mildern, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten. Insgesamt brauchen wir intelligente Lösungen, die es Betrieben erlauben, ihre begrenzten Ressourcen sinnvoll einzusetzen.“