Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Nahaufnahme einer Europalette

EU-Binnenmarkt: Chancen und Herausforderungen für das Handwerk

Der EU-Binnenmarkt ermöglicht freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital. Handwerksbetrieben gewährt er Zugang zu Zukunftsmärkten und Wertschöpfungsketten. Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten bleiben jedoch weiterhin zu komplex.

Bedeutung des Binnenmarkts für das Handwerk

Der EU-Binnenmarkt ist mehr als 30 Jahre alt. Er folgte auf die Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht am 7. Februar 1992 durch die damaligen EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland. Heute umfasst der Binnenmarkt 27 Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen, wobei die Schweiz einen teilweisen Zugang hat. Das Vereinigte Königreich gehört seit Kurzem nicht mehr dazu.

Der EU-Binnenmarkt 

  • schafft neue Möglichkeiten für Handwerksbetriebe, Auszubildende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,

  • schafft gemeinsame Werte und Normen für die Dienst- und Werkleistungen der Handwerkerinnen und Handwerker,

  • ist auf wirtschaftliches Wachstum und Krisenfestigkeit ausgelegt,

  • soll nach dem Willen der Mitgliedstaaten helfen, autarker gegenüber den globalen Herausforderungen zu werden,

  • wird beim europäischen Kampf gegen den Klimawandel wichtiger denn je für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten in der globalen Welt,

  • sollte die Geschäftstätigkeit der Handwerksbetriebe und ihrer Mitarbeitenden einfach und bürokratiearm gewährleisten. 

 

 

Die Rolle des europäischen Binnenmarktes besteht darin, auch Handwerksbetrieben den Zugang zu Zukunftsmärkten und Wertschöpfungsketten zu gewährleisten. Überbordende Bürokratie bei Anzeige-, Dokumentations- und Nachweispflichten gestalten die Kerntätigkeit eines Handwerksbetriebs immer schwieriger. Das Prinzip "Think small first" muss wieder Vorrang haben.  Mehr dazu beim Thema Bessere Rechtsetzung.

Ergebnisse einer Umfrage unter Handwerksbetrieben, März 2024

ZDH-Sonderumfrage: Das Handwerk im EU-Binnenmarkt

Die Erkenntnisse im Überblick

  • Handwerksbetriebe haben überwiegend einen regionalen Tätigkeitsschwerpunkt. Je größer der Betrieb, je größer das Interesse am EU-Ausland. Nicht nur deutsche Nachbarländer sind gefragt. Das Handwerk diversifiziert seine Wertschöpfungsketten.
  • Die Erleichterungen bei grenzübergreifenden Aktivitäten machen den Binnenmarkt vor allem für kleinere Betriebe attraktiv.
  • Die Belastungen, die durch eine Teilnahme am Binnenmarkt entstehen, sind gestiegen.
  • Das Risiko hoher Bußgelder bei geringen formalen Verstößen wird von 95 % der Befragten als unangemessen und damit als größte Hürde für grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten wahrgenommen.
  • 53 % der Betriebe wünschen sich mehr Harmonisierung der nationalen Vorschriften und Normen (z.B. bei Produktdesign- und Zulassungsanforderungen).

Zur Auswertung 

Zukunft des EU-Binnenmarkts

Auf europäischer Ebene muss die Binnenmarkt-Idee aus dem Blickwinkel der Betriebe wiederbelebt und stetig weiterentwickelt werden: Die Mitgliedstaaten haben Ende 2022 die Diskussion über einen wettbewerbsfähigen und resilienten Binnenmarkt wieder aufgenommen. Das EU-Parlament hat im Januar 2023 eine Resolution zu "30 Jahre Binnenmarkt: das Erreichte feiern und auf zukünftige Entwicklungen blicken" angenommen. Die EU-Kommission hat in ihrer "Langfristigen Strategie zur Wettbewerbsfähigkeit nach 2030" die Vertiefung des Binnenmarktes als ein Element für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben. 

Die Potenziale und Bedarfe kleiner und mittlerer, inhabergeführter und meist lokal aktiver Handwerksbetriebe müssen gerade in Zeiten von Krisen und Transformation berücksichtigt werden, damit auch das Handwerk künftig ein Stabilitätsanker im Binnenmarkt sein kann. Eine stetige Weiterentwicklung des Binnenmarkts muss das Ziel sein und seine Rahmenbedingungen mit bedacht werden.

 

Vorschläge zur Zukunft und Weiterentwicklung des EU-Binnenmarkts liefert der Bericht "Weit mehr als ein Markt"

Der Letta-Bericht wurde im April vom ehemaligen italienischen Ministerpräsident Enrico Letta vorgestellt und ist in die Strategische Agenda 2024-2029 eingeflossen, mit denen die europäischen Staats- und Regierungschefs die politischen Prioritäten der EU festgelegt haben.

In sechs Kapiteln stellt der Letta-Bericht verschiedene Forderungen zur Stärkung des EU-Binnenmarktes auf. Der Fokus auf einen resilienten EU-Binnenmarkt mit guten Standortbedingungen für Unternehmen ist aus ZDH-Sicht zu begrüßen. Überzogene Harmonisierungsbestrebungen anderseits können für Handwerksbetriebe die gegenteilige Wirkung haben und sind abzulehnen.

Ausführliche Details zur Position des ZDH zum Letta-Bericht sind der Stellungnahme entnehmbar.

 

  • ZDH-Stellungnahme zum Letta-Bericht
    Juli 2024

Den EU-Binnenmarkt handwerksgerecht weiterentwickeln? Unsere Vorschläge im Überblick

Keine nachhaltige Versorgung durch das Handwerk ohne eine stabile Grundversorgung

Handwerksbetriebe sind auf eine stabile und kostengünstige Versorgung mit Energie angewiesen. Kostensteigerungen können nur eingeschränkt an Kunden weitergegeben werden. Das kann schnell zu existenzbedrohenden Szenarien führen. Im Zuge der Energiewende und dem wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien kommt einer stabilen Versorgung und Infrastruktur daher vermehrt Bedeutung zu. Der Netz- und Speicherausbau muss zügiger voranschreiten, um die regenerativen und volatilen Energieträger sicher in das bestehende System zu integrieren.  Vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise hat sich die EU außerdem für einen beschleunigten Ausbau „Erneuerbarer“ entschieden (REPowerEU), weshalb der Netzausbau, Kapazitätsaufbau und die Modernisierung der Infrastruktur noch zügiger voranschreiten muss, um die regenerativen und volatilen Energieträger sicher in das bestehende System zu integrieren. 

Zur EU-weiten und zwischenstaatlichen Sicherstellung der Versorgung braucht es unter anderem mehr Interkonnektoren und schlankere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Für die letzte Ebene (Verteilernetze) wird es künftig darauf ankommen, das Konzept der „Smart Grids“ beschleunigt voranzubringen. Dezentrale Stromerzeuger, darunter auch Handwerksbetriebe sowohl als Produzenten als auch als Verbraucher (sog. Prosumer), Netzbetreiber, Speicher und Verbraucher müssen intelligent miteinander verknüpft werden. Um Energiepotenziale zu heben, sind Nachfrage und Angebot flexibel aufeinander abzustimmen.

Handwerksbetriebe bieten ihre Dienste oft beim Kunden vor Ort an - grenzüberschreitend und in peripheren Gebieten. Zur Weiterentwicklung des Binnenmarktes ist daher ein funktionierendes europäisches Verkehrsnetz nötig. In den letzten Jahren nahmen die Belastungen für Handwerksbetriebe im Verkehrsbereich allerdings erheblich zu. Die Einrichtung von Fahrverboten, Ausdehnungen von Mautsystemen und die Einführung der digitalen Tachographen sowie der immer schlechtere Zustand der Straßeninfrastruktur sind nur einige Negativbeispiele. Wir fordern daher, dass die besonderen Mobilitätserfordernisse des Handwerks bei der verkehrspolitischen Gesetzgebung auf europäischer Ebene stärker berücksichtigt werden. Neben dem Straßennetz muss der Ausbau der europäischen Ladeinfrastruktur für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge schnell vorangebracht werden.

Auch bei der Digitalisierung dürfen nicht neue Binnenmarkthindernisse durch fehlende Infrastruktur geschaffen werden. Der Breitbandausbau in ganz Europa - insbesondere in den ländlichen Gebieten - muss als Grundvoraussetzung für die digitalen Geschäftsmodelle in kleinen und mittelständischen Betrieben konsequent vorangetrieben werden.

Der Grundsatz der Netzneutralität muss beibehalten werden.

Materialverfügbarkeit bestimmen Auftragslaufzeiten und teilweise die Refinanzierungsmöglichkeiten von Handwerksbetrieben. Rohstoffe müssen krisensicher verfügbar sein oder verfügbar gemacht werden. Die bisherige Rohstoffpolitik sieht im Grundsatz die Sicherung der Rohstoffversorgung in erster Linie bei den Unternehmen. In Zeiten des Strukturwandels und der sich verändernden geopolitischen Lage ist dies unzureichend. Insofern unterstützt das Handwerk das Bestreben der EU und der Mitgliedstaaten, eine aktivere Rolle in Bezug auf die Sicherung einer nachhaltigen und langfristigen Rohstoffversorgung einzunehmen, sei es beim Ausbau von Kreislaufwirtschaft und Recycling, der Substitution kritischer Rohstoffe, der Rohstofflagerung, oder der Förderung strategischer Rohstoffgewinnung.

Insbesondere die handwerklichen Zulieferer sind durch ihre enge Einbindung in industriell geprägte Wertschöpfungsketten im Konjunkturverlauf in hohem Maß von der volatilen Entwicklung der europäischen Investitionsgüterindustrie abhängig. Lieferschwierigkeiten bei Vorprodukten, aber gleichwohl weiterlaufende Leasing- bzw. Finanzierungskosten von Maschinen, die auf hohe Auslastung kalkuliert sind, führen bei zahlreichen Zulieferbetrieben des Handwerks schnell zu Liquiditätsschwierigkeiten.

Die großen Nachhaltigkeitspotenziale der Handwerksbetriebe müssen in der europäischen Politik mehr berücksichtigt werden. Die anspruchsvollen Nachhaltigkeitsziele der EU können nur erreicht werden, wenn die Wirtschafts- und Gesellschaftsgruppe Handwerk als originärer Nachhaltigkeitstreiber integraler Strategiepartner ist. Ein Kreislaufwirtschaftssystem kann nur funktionieren, wenn die Bedürfnisse aller Unternehmensgrößenklassen – und damit auch der kleinen Handwerksbetriebe – bedacht werden.

Handwerksbetriebe sind hier darauf angewiesen, dass es weniger Bürokratielast bei Dokumentationspflichten gibt, dass der Zugang zu Entsorgungsmöglichkeiten einfach gestaltet wird, dass Sicherheitsrisiken bei der Sammlung von Abfall vermieden werden und das Abfallende definiert wird. Nur so können gerade auch durch das Engagement von Handwerksbetrieben Recyclingquoten erhöht und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden und damit die Versorgung mit nachhaltigen Produkten gesichert werden.

Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung im Binnenmarkt

Der Binnenmarkt ist zunehmend auch ein digitaler Markt. Daher sind alle Reformen positiv zu bewerten, die - wie der Data Act und der Vorschlag zu Fairness und Transparenz auf Online-Plattformen - dazu beitragen, den Wettbewerb im digitalen Binnenmarkt fairer zu machen. 

Zudem ist ein europäischer Binnenmarkt, in dem Handwerksbetriebe ausreichend Zugang zu Dateninformationen haben, essenziell für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Dazu muss das Ziel eines fairen europäischen Datenraumes in allen Sektoren verwirklicht werden. Der Zugang zu Daten ist für viele Geschäftsmodelle im Handwerk – z.B. in den Bereichen KFZ, Landmaschinen oder Gebäudeinfrastruktur/Smart-Home wie auch bei der Nutzung von Plattformen insgesamt – notwendig. Auf nationaler, wie auf europäischer Ebene erfordert dies einen Rechtsrahmen, der den Betrieben einen fairen, technisch praktikablen und sicheren Datennutzungszugang gewährleistet.

Unlauterer Wettbewerb zum Nachteil von kleinen und mittelständischen Betrieben muss durch eine effektive Umsetzung der europäischen Regulierung von digitalen Plattformen verhindert werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass bei der Regulierung von Künstlicher Intelligenz keine unverhältnismäßigen Haftungsrisiken auf Handwerksbetriebe zukommen. 

Digitale Instrumente spielen beim Bürokratieabbau eine immer größere Rolle. Eine schnelle und alle Ebenen erfassende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung unter gleichzeitiger Verbesserung der Zusammenarbeit und Verschlankung von Verwaltungsverfahren hat an grenzüberschreitender Bedeutung gewonnen und muss weiter unterstützt werden.

Ein stärkerer Fokus sollte dabei auf eine einfachere und digitale Umsetzung der bestehenden Binnenmarktinstrumente und Verordnungen gelegt werden. Grundvoraussetzung bleibt dabei ein einfacher Zugang zu den digitalen Plattformen. Zum Bürokratieabbau müssen das „Once-Only“-Prinzip beim digitalen Austausch von Dokumenten zwischen nationalen Behörden und der Ausbau der Funktionen der eID und des EU Digital Identity Wallet konsequent und zügig umgesetzt werden.

Vielversprechend, um europaweit das Vertrauen in die Betriebe und ihre Beschäftigten zu erhöhen, ist die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Behörden.

Gerade beim grenzüberschreitenden Arbeiten sind für die Handwerksbetriebe klare Regeln und pragmatische Verfahren wichtig. Deshalb ist es gut, das arbeits- und sozialpolitische Thema der einfachen und regelkonformen Arbeitnehmer-Entsendung wieder aus der Blickrichtung der Wirtschafts- und Unternehmenspolitik zu sehen. Anzeige-, Melde- und Nachweispflichten müssen bei der Entsendung auf ein notwendiges Maß reduziert und vereinfacht werden, sowie transparent und nachvollziehbar sein.

Ein einheitliches digitales Meldeportale wie die eDeclaration ist eine Lösung, um die Entsendevoraussetzungen kurzfristig schneller und unbürokratischer bewältigen zu können. Im Rahmen der Koordinierung der Sozialsicherungssysteme sollten Dienstreisende ohne Ausführung einer Handwerksleistung auch von der Pflicht zur Mitführung der A1-Bescheinigung ausgenommen werden.

Letztendlich ist es heutzutage jedoch die vollständige Interoperabilität und Digitalisierung der Sozialen Sicherungssysteme und die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger und Kontrollbehörden, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleisten, Kontrollen erleichtern und Betrugsfälle reduzieren kann. Bei der Ausübung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit würde den Handwerksbetrieben und ihren Beschäftigten die Entwicklung eines digitalen europäischen Sozialversicherungsausweises (ESSPASS) und seine Mitführungspflicht helfen, Dokumentations- und Nachweispflichten mittelfristig zu reduzieren. Auf lange Sicht sind die Funktionen der eID und des EU Digital Identity Wallet, das elektronisch Informationen und Dokumente zusammenführen kann und Peer-to-Peer-Interaktionen ermöglicht, auszubauen. Das ist vielversprechender, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer fälschungssicher zu gewährleisten und Missbrauch weitgehend zu unterbinden.

Den EU-Wettbewerbsrahmen gemeinsam mit dem Handwerk ausgestalten

Individuelle Betriebsberatung ist ein wesentliches Element, kleinen und mittelständischen Betrieben zu helfen, sich besser im EU-Binnenmarkt aufzustellen, Chancen zu erkennen und Allianzen auszubauen.

Daher muss bei der Überarbeitung der europäischen Beihilfevorschriften wieder verstärkt die Zielsetzung eines wirtschaftlich starken Mittelstands in den Vordergrund rücken. Wichtig ist, dass eine beihilferechtliche Kontrolle nur dann greift, wenn es auch tatsächlich ein Risiko für Wettbewerbsverzerrungen gibt. Unnötige bürokratische Lasten müssen dagegen aufgehoben werden und notwendige Anforderungen wie bei der Anwendung der De-minimis-Verordnung weiter vereinfacht werden. Sie müssen gerade für Kleinstbetriebe und kleine Betriebe sowie die Handwerksorganisation schnell, unkompliziert und rechtssicher umzusetzen sein.

Außerdem sollten bei sehr geringen Förderbeträgen insbesondere KMUs von Erleichterungen profitieren und keine Eintragungs- und Dokumentationspflichten erfüllen müssen. Einen ersten Vorstoß hierzu hat die Kommission bereits unternommen, indem sie die AGVO in Hinblick auf ETZ-Projekte angepasst hat und durch die Einführung des Artikels 20a geringe Beihilfen bis 20.000 € für Unternehmen zur Teilnahme an Projekten der europäischen territorialen Zusammenarbeit als mit dem Binnenmarkt vereinbar deklariert und anmeldefrei gestellt hat. Extrem kleine und daher vernachlässigbare Förderbeiträge, z. B. bis max. 1000 € pro Einzelbeihilfe, sollten in diesem Sinne von der beihilferechtlichen Betrachtung für KMU gänzlich ausgenommen werden. Fördergebende Stellen und Unternehmen könnten daher bei solchen geringfügigen Förderbeträgen von Erleichterungen profitieren.

Gemeinsame Standards können Marktchancen eröffnen und erleichtern die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden im europäischen Binnenmarkt und weltweit. Normung ist für viele kleine und mittlere Handwerksbetriebe jedoch unüberschaubar geworden. Im Rahmen der neuen Prioritätensetzung der EU zur Schaffung eines vermehrt digitalen und grünen Europas hin zur Klimaneutralität ist außerdem zu erwarten, dass nicht nur mehr Normen erstellt werden, sondern Normung auch zunehmend horizontaler wird. Dieser Komplexitätsgrad macht es für KMU künftig noch schwieriger, sich an der Normung zu beteiligen.

Auch braucht es eine Rückführung auf unverzichtbare Normen und mehr Transparenz unter Sicherstellung der Mitwirkung des Handwerks bei der Erstellung von Normen. Es gilt, den Grundsatz „Normen von der Wirtschaft für die Wirtschaft“ wieder konsequent im Binnenmarkt zu verankern. Es ist daher unerlässlich, bestehende Förderprogramme zur Beteiligung von KMU zu stärken (z.B. im Rahmen von Small Business Standards (SBS)) und neue Konzepte zur Beteiligung zu entwickeln.

Bedenklich sind Tendenzen, die Normung zu politisieren und technische Bestimmungen über delegierte Rechtsakte zu verankern. Dies geht mit Transparenz- und Mitwirkungsverlusten einher und ist kritisch zu sehen. In bestimmten Bereichen, insbesondere bei harmonisierten Normen im Rahmen der Bauprodukteverordnung, ist zudem der Prozess von der Mandatierung bis zur Veröffentlichung einer erstellten Norm zu träge. Wichtige Standards kommen in der Wirtschaft nicht an. Das schafft Rechtsunsicherheit. Dieser Rückstau muss dringend aufgelöst werden.

Geistiges Eigentum und dessen Schutz sind das Fundament für Innovation und damit für die Wettbewerbsfähigkeit auch kleinerer und mittlerer Unternehmen im Binnenmarkt. Patente, Marken, eingetragene Designs, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Urheberrechte sowie Schutzvorschriften für Geschäftsgeheimnisse stellen hierfür das erforderliche Instrumentarium zur Verfügung.

Damit auch kleine und mittelständische Betriebe von Schutzmöglichkeiten, z.B. dem Schutz geografischer Angaben oder von Geschmacksmustern, Gebrauch machen können, muss das Eintragungsverfahren von der Beantragung bis zur Bescheidung einfach, nachvollziehbar, schnell und bürokratiearm gestaltet sein. Dann kann die Ausweitung des Schutzes geografischer Angaben auf handwerkliche und industrielle Produkte für das regionale Handwerk einen echten Mehrwert bieten. Außerdem sollten die Gebühren möglichst geringgehalten werden, damit die Anmeldung für KMU erschwinglicher wird.

Allianzen (Cluster) von Forschung, Industrieunternehmen und Handwerksbetrieben, auch europaweit, müssen vermehrt Synergien schaffen und den Zugang zu Märkten erschließen. Voraussetzung für langfristige Allianzen ist jedoch eine partnerschaftliche Teilhabe der Handwerksbetriebe bei der Einbindung in Forschungsprojekte und industrielle Prozesse.

Im Verhältnis zu Drittstaaten unterstützt das Handwerk einen regelbasierten Multilateralismus und setzt sich für die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt ein. Dafür ist wichtig, dass sich die EU in der Kooperation mit allen Partnern sowie in internationalen Organisationen klar gegen protektionistische Tendenzen und unfaire Handelspraktiken positioniert. Handelsschutzinstrumente sollten von der EU-Kommission effektiv genutzt werden, um öffentliche Beihilfen für Unternehmen von Behörden aus Nicht-EU Staaten zu prüfen und gegebenenfalls eine unfaire Bevorteilung dieser Unternehmen zu verhindern.

Nur ein stabiles Finanz- und Investitionsumfeld fördert die Handwerkstätigkeit

Die europäische Bankenregulierung muss nun den Banken die kostengünstige und kundenahe Finanzierung von kleinen Unternehmen ermöglichen sowie gleichzeitig die Stabilität des Finanzsektors sicherstellen. Eine gemeinsame europäische Einlagensicherung ist allerdings nicht nötig, da die EU-Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) bereits nationale Sicherungssysteme vorsieht. Wichtig ist, dass die Haftung in jedem Fall an das jeweilige Risiko geknüpft wird.

Der Zugang zu Finanzierung stellt für Handwerksbetriebe nicht nur in Zeiten einer sich abschwächenden Konjunktur bei gleichzeitig hohen Inflationsraten und steigenden Zinsen eines der wichtigsten Zukunftsthemen dar. Kredit- und Förderanträge müssen die Besonderheiten der jeweiligen Handwerkssparte abbilden. Vor dem Hintergrund des digitalen und grünen Strukturwandels müssen die politischen Ziele längerfristig und vorhersehbar gefördert werden, um auch beim Handwerk weitere Anreize zu schaffen, in übergeordnete Ziele zu investieren.

Zusätzliche Nachweispflichten im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), Taxonomie und dem EU-Lieferkettengesetz müssen so ausgestaltet sein, dass sie Handwerksbetrieben nicht den Zugang zu Finanzierungen für Investitionen in Klimaschutz und Energiewende oder zu Wertschöpfungsketten erschweren und keinen Wettbewerbsverlust verursachen. Eine Erhebung umfassender Nachhaltigkeitsdaten im Rahmen der Kreditvergabe oder der Lieferkette ist für Handwerksbetriebe mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden und oftmals weder möglich noch sachgerecht. „Trickle-down“-Effekte aus den Nachweispflichten großer Unternehmen müssen deshalb aufs Wesentliche beschränkt werden und für betroffene KMU muss es praktikable Offenlegungsstandards geben.

Der freie und effiziente Kapitalverkehr ist Grundvoraussetzung für die Geschäftstätigkeit auch der Handwerksbetriebe. Der Euro als einheitliche Währung bringt Wechselkursstabilität nach innen und nach außen mit sich, Geldwechselgebühren fallen weg. Der Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA hat grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge günstiger, schneller und sicherer gestaltet. Die Einführung höherer Verwaltungsgebühren bei Bankgeschäften im grenzüberschreitenden Kapitalverkehr sind jedoch nicht gerechtfertigt.

Die europäischen Fiskalregeln sollten zudem eine langfristig stabile Haushaltslage der nationalen Regierungen sicherstellen, um eine Schulden- bzw. Währungskrise und die damit verbundene Unsicherheit für Handwerksbetriebe zu vermeiden. Dafür braucht es klare, angemessene und durchsetzbare EU-Fiskalregeln, an die sich alle Mitgliedstaaten halten.

Da Handwerksbetriebe häufig als Gläubiger von Insolvenzen betroffen sind, könnten ihnen die auf europäischer Ebene geplanten Maßnahmen zur Maximierung des Erlöses aus der Insolvenzmasse und eine gerechte Verteilung unter den Gläubigern zugutekommen. Zudem sollten für KMU vereinfachte Insolvenzverfahren mit geringeren Verfahrenskosten gelten.

Um Handwerksbetrieben die Beteiligung an der öffentlichen Auftragsvergabe zu ermöglichen, muss die Fach- und Teillosvergabe gestärkt werden. Die zunehmende Verbreitung von Vergabekriterien ohne direkten Auftragsbezug in öffentlichen Ausschreibungen ist zu unterbinden, da sie die Beteiligungsmöglichkeiten von KMU und Handwerksbetrieben einschränken. Zudem sind die Vergaberegelungen der Mitgliedstaaten stärker anzugleichen, um grenzüberschreitende Teilnahmen an Ausschreibungen zu erleichtern. ÖPP-Modelle sollten zwingend auf mittelstandsgerechte Projektvolumina und Projektlaufzeiten begrenzt werden, damit Handwerksbetriebe die Möglichkeit erhalten, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen. Die öffentliche Auftragsvergabe muss durch einheitliche digitale Instrumente einfacher und transparenter gestaltet werden.

Gezielte Maßnahmen in der Steuerpolitik sind zentrale Hebel für die Sicherung von Liquidität, Arbeitsplätzen und Investitionen. Für kleine und mittlere Handwerksbetriebe muss steuerliche Klarheit herrschen. Grenzüberschreitende Tätigkeiten sollten in einem Binnenmarkt nicht umständlicher sein als inländische Tätigkeiten. Im Sinne des fairen Wettbewerbs ist zudem eine gerechte Besteuerung aller Unternehmen und eine Reduzierung von Steuerschlupflöchern sowie Steuerhinterziehung sicherzustellen, jedoch unter Vermeidung jeglicher Handelskonflikte. All dies sollte auch ohne eine Aufhebung des Einstimmigkeitsprinzips möglich sein, welche die Kompetenz der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu sehr aushöhlen würde.

Resilientes Handwerk braucht verstärkten Fachkräfteaufbau

Der europäische Binnenmarkt lebt von der Resilienz seiner Unternehmen. Dafür braucht es beruflich qualifizierte Menschen, die mithelfen, die europäische Wirtschaft umzubauen, weiterzuentwickeln und auf höchstem technischem Niveau am Laufen zu halten. Ganz gleich, ob es um E-Mobilität geht, um Photovoltaik, Wärmepumpen, smarte Anwendungen, die Breitband-Anbindung oder ein vernetztes Energiemanagement: Das Handwerk ist hier Fortschrittsmacher und sinnstiftender Umsetzer in der Praxis. Bei Klimaschutz und Energiewende sind im Handwerk gewerkeübergreifendes Arbeiten und technologische Innovationen gefragt. Mit der Komplexität steigen daher auch die Anforderungen an die Qualifikation dieser Fachkräfte. Bei der Fachkräftesicherung sind daher auf Ebene der Mitgliedsstaaten krisenfestere und inklusivere Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, aber auch europäische Weichenstellungen (z.B. Antizipation neuer Qualifikationsanforderungen und stärkere Mobilität) notwendig.

Grundsätzlich muss weiter an der Verbesserung desImages der beruflichen Bildung einschließlich der Höheren Berufsbildung gearbeitet werden. Dies sollte auf europäischer Ebene (z.B. über den Austausch bester Praktiken) wie auch in den Mitgliedstaaten erfolgen. Zudem gilt es, insbesondere in Abstimmung mit den Sozialpartnern die Qualität der beruflichen Ausbildung in Europa sicherzustellen und die duale Berufsausbildung als beste Praxis weiter zu verankern. Dabei ist das Portfolio an Qualifizierungsinstrumenten mithilfe von Technologie- und Qualifikationsmonitorings an die Kompetenzanforderungen anzupassen, die für Betriebe und deren Beschäftigte aus der Realisierung politischer Transformationsziele resultieren. Zudem brauchen wir die Sicherstellung guter Unterstützungsinstrumente zur beruflichen Orientierung von Jugendlichen und Erwachsenen – beispielsweise durch digitale Plattformen, eine engere Partnerschaft zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie den Akteuren des Ausbildungsmarktes, insbesondere den kleinen und mittelständischen Betrieben.

Das Handwerk verzeichnet einen kontinuierlich wachsenden Bedarf an Fachkräften, die über Fremdsprachenkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen sowie internationale Erfahrungen verfügen. Ein Auslandspraktikum, am besten schon im Rahmen der beruflichen Erstausbildung oder auch danach, ist ein idealer Weg, diese Kompetenzen zu erwerben. Auszubildende und junge Fachkräfte verbessern mit einem Lern- bzw. Arbeitsaufenthalt im Ausland ihre Beschäftigungschancen, während Betriebe auf diese Weise nicht nur hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter gewinnen, sondern sich auch am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt als attraktive Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber positionieren können.

Um die Zahl von Auszubildenden, die einen Lernaufenthalt im europäischen Binnenmarkt über das Programm ERASMUS+ absolvieren, zu steigern, sind regional verankerte, betriebsnahe Beratungs- und Unterstützungsstrukturen zum Beispiel durch das Netzwerk Berufsbildung ohne Grenzen (BoG) der Mobilitätberater der Handwerkskammern unerlässlich. Die EU und die Mitgliedstaaten sollten mehr in die Beratung und Unterstützung insbesondere von kleinen und mittleren Betrieben und deren Auszubildenden und jungen Fachkräften bei der Realisierung eines Auslandsaufenthalts investieren, d.h. ähnliche Strukturen und Instrumente bereitstellen, wie sie Universitäten für ihre Studierenden ganz selbstverständlich vorhalten.

Um die Lernmobilität von Auszubildenden innerhalb der EU zu erleichtern, müssen Dokumentations- und Berichtspflichten im Rahmen der Entsendungsregularien entschlackt werden. Konkret ist zu unterscheiden zwischenentsandten FachkräftenundAuszubildenden der dualen Ausbildung, die eine Lernmobilitätsmaßnahme in einem anderen EU-Mitgliedstaat absolvieren. Für letztere gelten die Regelungen von Erasmus+ und daher sollten Vereinfachungen erreicht werden, konkret z.B. sollte auf die Vorlage der A1-Bescheinigung verzichtet werden, um die Attraktivität des Erasmus+-Programms auch in der Beruflichen Bildung zu stärken. Generell ist bei ERASMUS+ die spezifische Fördersituation im Handwerk anzuerkennen. Zudem gilt es, die Sichtbarkeit des grenzüberschreitenden Austauschprogramms „Erasmus für Jungunternehmer/innen“ (EYE) zu erhöhen, beispielsweise durch die Integration in ERASMUS+.

Schließlich brauchen Handwerksbetriebe verstärkt Talente aus Drittstaaten, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Das gilt nicht nur für Auszubildende, sondern auch für Fachkräfte.

Daher muss die Zuwanderung von Fachkräften grundsätzlich ausgeweitet, erleichtert und neue Modelle ausprobiert werden. Hierbei gilt es u.a. die Anerkennung von Qualifikationen, sofern diese Voraussetzung für die Zuwanderung sind, effizient zu gestalten. Auch neue Instrumente zur Bewertung von non-formalen Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen, wie z. B. die Validierung von Berufserfahrungen, müssen ausgebaut und für die Zuwanderung genutzt werden.

Zudem müssen die Einwanderungs- und Aufenthaltsgenehmigungsverfahren verkürzt und gerade kleine Unternehmen im gesamten Zuwanderungsprozess unterstützt werden. Wichtig ist es, dass europäische Blaupausen entwickelt werden, die sich leicht auf nationale Arbeitsmärkte übertragen lassen.

Bei der Zuwanderung aus Drittstaaten helfen aus Sicht des Handwerks Ausbildungspartnerschaften in der Entwicklungszusammenarbeit, um einerseits die angespannte Arbeitsmarktlage in den Entwicklungs- und Schwellenländern zu entspannen und zugleich die Arbeitskräftezuwanderung in der EU zu beschleunigen.

Es ist zudem sinnvoll, bereits bestehende Verfahren wie die Richtlinie über eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu überarbeiten. Es ist ein einheitliches Antragsverfahren anzustreben, das in einem einzigen Verwaltungsakt dazu führt, dass eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt wird.

Weiterführende Informationen

  • Ein EU-Binnenmarkt für das Handwerk
    ZDH kompakt, Oktober 2023
  • ZDH-Stellungnahme: 30 Jahre Binnenmarkt und seine Weiterentwicklung
    April 2023: 30 Jahre Binnenmarkt und seine Weiterentwicklung

Serviceangebote der EU-Kommission für Unternehmen im EU-Binnenmarkt

Der EU-Binnenmarkt bietet Handwerksbetrieben Chancen zum Aufbau neuer Geschäftsverbindungen. Im Folgenden stellen wir Ihnen die allgemeinen Regeln und Strategien sowie spezielle Serviceangebote vor, die die EU-Kommission für Unternehmen anbietet und weiterentwickelt.

Ihre Rechte und Pflichten in der EU

Das Webportal der EU-Kommission YourEurope ist das Bürger- und Unternehmensportal für die Europäische Union. Sie führt Unternehmen zu den einschlägigen Seiten der EU bis hin zu den nationalen Portalen. Es bietet Betrieben einen Leitfaden für Geschäfte in Europa, egal, ob es um Steuern, Existenzgründung, Handel, Arbeitsverträge, Produktanforderungen, Finanzierungen oder den Umgang mit Kundinnen und Kunden geht.

Spezielle Serviceangebote für kleine und mittelständische Unternehmen

Die EU-Kommission bietet auch auf kleinere Betriebe zugeschnittene Serviceangebote (Tools für KMU) an. Dazu gehören unter anderem

  • eine Online-Suchmaschine zur Unterstützung von Unternehmen bei der Suche nach EU-geförderten Darlehen (Access2Finance),
  • ein kostenlos bereitgestelltes mehrsprachiges Tool, das Unternehmen in einem benutzerfreundlicheren Format auch ohne Registrierung umfassend über Ein- und Ausfuhr, Steuern, Zölle, Ursprungsregeln, Produktanforderungen, Beschaffung und vieles mehr informiert (Access2Markets),
  • eine europäische Plattform für Allianzen, die Industriecluster und Betriebe zusammenbringt (European Cluster Collaboration Platform), auch durch Matching-Treffen,
  • ein IPR-Helpdesk, das grenzüberschreitend tätigen Betriebe bei ihren Rechten des geistigen Eigentums hilft,
  • Ein Finanzhilfeprogramm "Ideas Powered for business", das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen,
  • Ein KMU-Leitfaden zum Datenschutz mit praktischen Beispielen,
  • eine Orientierungshilfe bei der Selbstbewertung des Ursprung Ihrer Produkte (ROSA),
  • eine kostenlose Hilfe bei anlassbezogenen Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Geschäften (SOLVIT),
  • eine Online-Datenbank, in der die Zulassungskriterien und erforderlichen Nachweise für eine Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen aufgeführt sind (eCertis),
  • eine Datenbank mit öffentlichen Aufträgen innerhalb und außerhalb Europas (Ted),
  • eine Toolbox für die Sorgfaltspflichten bei Mineralien und Metallen,
  • das Portal "InvestEU" für die Unterstützung der Finanzierung von Unternehmensprojekten.

EU-Unternehmensregister

Das Europäische Unternehmensregister (European Business Register – EBR) ist ein webbasiertes Suchsystem für offizielle Informationen über europäische Unternehmen. Abfragen können über die Webseite erfolgen. Verfügbar sind Information aus den Handelsregistern von 20 Ländern, darunter Deutschland.

SMOT

Im Binnenmarkthindernisportal SMOT können allgemein Probleme bei der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit gemeldet werden. Im Gegensatz zu SOLVIT, über das persönliche Anliegen geklärt werden können, nutzt die EU-Kommission das gesammelte Feedback und zieht daraus Schlüsse für eine bessere Politikgestaltung.  

Zusammenfassung der EU-Gesetzgebung

Das Webportal der EU-Kommission EUR-Lex bietet eine Zusammenfassung aller binnenmarktrelevanten Vorschriften und Strategien. Das umfasst Regeln für die Arbeitnehmerfreizügigkeit, Qualifikationen, Sozialschutz, Abkommen mit Drittstaaten, den freien Warenverkehr, die technische Harmonisierung, Marktüberwachung, Produkte, Dienstleistungen, Geistiges Eigentum, Urheberrechte, öffentliches Auftragswesen, Kapitalverkehr und Statistiken sowie Hintergrundinformationen.

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