Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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EU-Konsultationen

Das Verfahren der EU-Konsultationen ist in Art. 11 des EU-Vertrages festgeschrieben und soll die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden in die EU-Politik gewährleisten.

Was sind Konsulationen?

Bei öffentlichen Konsultationen handelt sich um direkte Befragungen zu europäischen Initiativen. Die EU-Kommission nutzt dieses Mittel, um die Allgemeinheit, insbesondere Unternehmen und EU-Bürger, stärker in die Vorbereitung neuer Gesetzesvorschläge oder die Anpassung bestehender Gesetze einzubeziehen. Der ZDH nimmt für das Handwerk an relevanten Konsultationen teil, die sich in der Regel über einen Zeitraum von zwöf Wochen (bei Fahrplänen vier Wochen) erstrecken.

In den meisten Fällen finden Konsultationen statt, bevor eine Richtlinie oder Verordnung vorgelegt werden soll. Bürger bzw. Interessenvertreter, wie z.B. Unternehmensverbände und Behörden, aber auch Privatpersonen, können dann ihre Meinung zu einem bestimmten Themengebiet äußern sowie Hinweise und Bedenken direkt adressieren. Außerdem werden Konsultationen zu bereits erlassenen Gesetzen durchgeführt, um herauszufinden, welche Erfahrungen die Bürger und Interessenvertreter mit der Anwendung eines bestimmten Gesetzes bisher gemacht haben und ob sie Anpassungsbedarf sehen.

Die in Konsultationsbeiträgen geäußerten Bedenken und Ideen werden von der EU-Kommission geprüft und fließen gegebenenfalls in den Gesetzgebungsprozess ein. Es handelt sich um Online-Befragungen, die in der Regel anhand eines auszufüllenden Fragebogens erfolgen.

Eine fortlaufende Liste der von der EU-Kommission durchgeführten Konsultationen ist auf der Webseite der EU-Kommission verfügbar. Es kann wahlweise nach Schlüsselworten, Themen und Fristen für die Rückmeldung gesucht werden.

Die Ergebnisse der Konsultationen fasst die EU-Kommission jeweils in einem Bericht zusammen, der öffentlich zugänglich gemacht wird.

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