Aktueller Sachstand: Omnibus-Initiative
Die EU-Kommission wird am 26. Februar – parallel zum Clean Industrial Deal – ein sogenanntes "Omnibus-Paket" vorlegen. Dies soll eine Mitteilung und einem Vorschlag für eine Omnibus-Verordnung enthalten.
Nach aktuellem Informationsstand ist ein zweistufiges Vorgehen geplant, wonach parallel zwei Verordnungsvorschläge vorgelegt werden sollen:
- Zunächst soll durch eine Verordnung der Anwendungszeitpunkt von drei wichtigen Rechtsakten um zwei Jahre verschoben werden: Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CS3D), die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Taxonomie-Verordnung. Für diese Verordnung soll ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren gelten.
- Durch eine zweite Verordnung sollen materielle Erleichterungen vorgeschlagen werden, die vor allem darauf abzielen, die doppelten und überschneidenden Berichtspflichten aus den genannten Rechtsakten zu straffen und zu vereinfachen.
Zudem gibt es Anhaltspunkte, dass in der geplanten Omnibusverordnung eine Mid-cap-Definition verankert werden soll, um die Erleichterungen auch für Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung zu erreichen.
Damit die Omnibus-Initiative erfolgreich dazu beitragen kann, dass Bürokratie für KMU abgebaut wird, muss sie in EU-Parlament und Rat eine breite Mehrheit finden. Daher ist es notwendig, alle Entscheidungsträger davon zu überzeugen, dass es sich um eine gute Initiative handelt, die unterstützt werden sollte.
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