Anhörungen der nominierten EU-Kommissare: EP legt Zeitplan vor
Die Anhörungen werden vom 4. bis 12. November stattfinden.
Das Verfahren
Im Vorfeld der Anhörungen prüft der Rechtsausschuss des Parlaments die Interessenerklärungen der designierten Kommissare. Damit ein designiertes Kommissionsmitglied an einer Anhörung teilnehmen kann, dürfen keine Interessenkonflikte vorliegen. Jeder Ausschuss bewertet dann das Fachwissen des Kandidaten und übermittelt das Ergebnis dem Präsidenten des Parlaments. Eine negative Bewertung kann dazu führen, dass sich Kandidaten aus dem Verfahren zurückziehen, wie es in der Vergangenheit schon geschehen ist.
Schließlich muss die gesamte Kommission durch das Parlament in einer einzigen Wahl bestätigt werden. Anschließend ernennt der Rat das Kollegium mit qualifizierter Mehrheit.
Das ZDH-Büro Brüssel wird ausgewählten Abgeordneten Vorschläge für Anhörungsfragen zukommen lassen.
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