Bürokratieabbau: Geplante Omnibusverordnung zu Nachhaltigkeit
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat angekündigt, in den ersten 100 Tagen der neuen Legislaturperiode drei wichtige Rechtsakte zur Nachhaltigkeit in einer sogenannten Omnibus-Verordnung zusammenzufassen:
Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CS3D), die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Taxonomie-Verordnung.
Ziel dieser Omnibus-Verordnung ist es, den bürokratischen Aufwand durch Straffung und Vereinfachung doppelter sowie sich überschneidender Berichtspflichten zu verringern.
In dem für Februar 2025 angekündigten Verordnungsvorschlag müssen aus Handwerkssicht ausdrücklich auch KMU-Anliegen aufgegriffen werden:
- Vertrauensvorschuss für KMU (keine Vorabprüfung/Zertifizierung)
- Längere Umsetzungsfristen für KMU (und während Umsetzungsfrist auf Durchschnittswerte abstellen)
- Wenn KMU ausgenommen sind, freiwilligen und maximalen KMU-Standard festlegen ("Value Chain Cap"), um indirekte Auswirkungen auf KMU zu vermeiden
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