Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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02.12.2024

Bürokratieabbau: Geplante Omnibusverordnung zu Nachhaltigkeit

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat angekündigt, in den ersten 100 Tagen der neuen Legislaturperiode drei wichtige Rechtsakte zur Nachhaltigkeit in einer sogenannten Omnibus-Verordnung zusammenzufassen:

Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CS3D), die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Taxonomie-Verordnung.

Ziel dieser Omnibus-Verordnung ist es, den bürokratischen Aufwand durch Straffung und Vereinfachung doppelter sowie sich überschneidender Berichtspflichten zu verringern.

In dem für Februar 2025 angekündigten Verordnungsvorschlag müssen aus Handwerkssicht ausdrücklich auch KMU-Anliegen aufgegriffen werden:

  • Vertrauensvorschuss für KMU (keine Vorabprüfung/Zertifizierung)
  • Längere Umsetzungsfristen für KMU (und während Umsetzungsfrist auf Durchschnittswerte abstellen)
  • Wenn KMU ausgenommen sind, freiwilligen und maximalen KMU-Standard festlegen ("Value Chain Cap"), um indirekte Auswirkungen auf KMU zu vermeiden

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