Datenschutz: EU-Kommission veröffentlicht 2. DSGVO-Bericht
Sie kam damit ihrer Pflicht nach, alle vier Jahre nach der ersten Bewertung 2020 einen weiteren Bericht zu veröffentlichen.
Starker Schutz und angemessene Pflichten
Insgesamt wird im Bericht festgestellt, dass die DSGVO trotz einiger Herausforderungen wichtige Ergebnisse für Einzelpersonen und Unternehmen gebracht habe, vor allem der starke Schutz für betroffene Personen und angemessene Pflichten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter.
Durchsetzung und Umsetzung
Bei der Durchsetzung und Umsetzung der DSGVO kommt die EU-Kommission zu dem Ergebnis, dass die Durchsetzung im Vergleich zu 2020 verstärkt worden sei. Die Lage bezüglich der Ressourcen der Datenschutzbehörden habe sich im Vergleich zu 2020 faktisch verbessert. Die Behörden selbst sind allerdings weiterhin der Ansicht, sie seien unterbesetzt und verfügten über zu wenig Ressourcen, um ihre Aufgaben effektiv zu erledigen. Darüber hinaus würden die wichtigsten durchzusetzenden Datenschutzkonzepte national noch immer unterschiedlich ausgelegt, was zu Rechtsunsicherheit und erhöhten Kosten für Unternehmen führe.
KMU schätzen risikobasierten Ansatz der DSGVO als Leitprinzip
Dem Bericht zufolge schätzen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) den risikobasierten Ansatz der DSGVO als Leitprinzip, das Flexibilität und Skalierbarkeit ihrer Verpflichtungen aus der DSGVO ermöglicht. KMU loben demnach auch maßgeschneiderte Hilfe durch die lokalen Datenschutzbehörden. In der Praxis unterscheide sich allerdings das Maß an Hilfe von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat. Problematisch sei auch, dass weiterhin Leitlinien und Tools fehlten, um KMU effektiv zu helfen, DSGVO-konform zu sein.
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