Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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25.07.2024

Die EU-Kommission legt ihren Bericht zur Rechtsstaatlichkeit vor

Am 24.07.2024 veröffentlichte die EU-Kommission ihren fünften Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit.

Hierin evaluiert die Kommission die positiven und negativen Entwicklungen in den 27 Mitgliedsstaaten und untersucht dabei den Zustand der nationalen Justizsysteme, der Anti-Korruptionsregeln, der Medienfreiheit und andere institutionelle Kontrollmechanismen.

Zudem beurteilt die Kommission, inwieweit die Empfehlungen des letzten Jahres von den jeweiligen Mitgliedsstaaten erfüllt wurden, und gibt Empfehlungen für das kommende Jahr an die Mitgliedsstaaten aus. 2024 wurden 68 Prozent der Empfehlungen aus 2023 ganz oder teilweise erfüllt.

Eine Steigerung von 3 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. In einigen Mitgliedsstaaten, wie insbesondere Ungarn, Slowakei und Italien, bestehen trotzdem weiterhin systemische Bedenken.

Den kompletten Bericht und weiterführende Informationen finden Sie hier.

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