Drei umweltpolitische Dossiers stehen vor dem Inkrafttreten
Zu den Inhalten im Überblick:
Luftreinhaltung
Die im September zusammengeführten Richtlinien zur Luftreinhaltung wurden im Oktober durch den Rat verabschiedet und am 20. November im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Entsprechend treten die Richtlinien am 10. Dezember in Kraft. Das Handwerk hat erfolgreich auf einen moderaten Kompromiss hingewirkt: Die ursprüngliche Forderung des Parlaments, die strengeren WHO-Leitlinien als verbindliche Grenzwerte zur Erreichung bis 2035 einzuführen, konnte sich nicht durchsetzen.
Zum finalen Richtlinientext auf Deutsch
Verpackungsverordnung
Das EU-Parlament hat den Kompromisstext zur Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle ("Verpackungsverordnung") im April verabschiedet. Der Rat wird voraussichtlich am 16. Dezember in der Formation des Energierats final zustimmen. Handwerksrelevant können Transportverpackungen werden: Ab 2030 müssen Wirtschaftsakteure sicherstellen, dass 40 Prozent ihrer Transportverpackungen im Rahmen eines Wiederverwendungssystems bereitgestellt werden.
Zum vom Parlament verabschiedeten Gesetzestext in allen Sprachfassungen
Bauprodukteverordnung
Im Oktober hat das EU-Parlament die neue Bauprodukteverordnung angenommen, der Rat stimmte final am 5. November zu. Die Verordnung kann nun jederzeit ausgefertigt und veröffentlicht werden. Die Gesetzesnovelle verankert Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit von Bauprodukten. Die elektronischen Leistungs- und Konformitätserklärungen, die auch die Nachhaltigkeitsindikatoren umfassen, müssen künftig transparent in einem Digitalen Produktpass ausgewiesen werden.
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