Entwaldung: Trilogeinigung über Verschiebung
Am Abend des 3. Dezember haben sich die Ko-Gesetzgeber, Parlament und Rat, in den interinstitutionellen Verhandlungen (Trilog) über die von der Kommission am 2. Oktober eingebrachte Änderungsverordnung geeinigt.
Der erzielte Kompromiss bleibt beim Kommissionsvorschlag, d. h. eine Verschiebung des Anwendungszeitpunktes um 12 Monate.
Geltungsbeginn ist dann der 30. Dezember 2025. KMU unterliegen den Pflichten erst ein halbes Jahr später, am 30. Juni 2026.
Die auf Betreiben der Christdemokraten (EVP) am 14. November durch das Parlament für sein Trilogmandat beschlossene "Null-Risiko-Zone" konnte in den Verhandlungen mit dem Rat nicht durchgesetzt werden.
Das Plenum im EU-Parlament wird in der Sitzung vom 16. bis 19. Dezember entscheiden. Dann muss eine Fach-Ratsformation der Mitgliedstaaten die Änderungsverordnung noch förmlich annehmen.
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