Entwaldungs-Verordnung: Kommission prüft Verschiebung
Dazu müsste die Kommission eine Änderungsverordnung vorschlagen, die EU-Parlament und EU-Rat dann annehmen müssten. Ein solcher Vorschlag liegt bislang nicht vor.
Nach jetzigem Stand gilt die EUDR ab 30. Dezember in den Mitgliedstaaten. Kleinst- und kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende und Nettoumsatzerlös von 15 Mio. Euro bzw. Jahresbilanzsumme von 7,5 Mio. Euro) haben noch Zeit bis zum 30. Juni 2025, um sich auf die neuen Pflichten einzustellen. Entwaldung bedeutet die Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftlich genutzte Flächen, unabhängig davon, ob sie vom Menschen herbeigeführt wird oder nicht.
Der ZDH setzt sich dafür ein, dass der Geltungszeitpunkt um mindestens ein Jahr verschoben wird. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Auswirkungen der EUDR auf kleine und mittelständische Handwerksbetriebe verhältnismäßig sind. Diese Forderungen hat der ZDH bereits im Mai 2024 an die Kommission adressiert.
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