Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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03.04.2025

EP stimmt für Verschiebung ("Stop the Clock") bei Omnibus 1

Am 3. April hat das Plenum des EU-Parlaments für die Verschiebung der neuen EU-Regeln zu zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CS3D) gestimmt.

Mit 531 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen unterstützte ein Großteil der Abgeordneten den Vorschlag der Kommission, inklusive große Teile der S&D und Grünen.

Konkret wird die Anwendung von CSRD um zwei Jahre verschoben. Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen erstmals im Jahr 2028 für das vorangegangene Geschäftsjahr berichten. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen müssen diese Informationen ein Jahr später vorlegen.

Bezüglich CS3D ist ein zusätzliches Jahr für die erste Stufe der Anwendung vorgesehen. Die einjährige Verlängerung gilt daher für große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro sowie Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz über diesem Schwellenwert in der EU. Diese Unternehmen müssen die Regeln erst ab 2028 anwenden.

Nächste Schritte

Damit der Gesetzesentwurf in Kraft treten kann, bedarf es nun der formellen Zustimmung des Rates, der den gleichen Text am 26. März 2025 bestätigt hat. Das wird voraussichtlich beim nächsten Rat am 7. April passieren.

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