Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
25.03.2025

EU-Führerscheinrichtlinie: Teilerfolge fürs Handwerk im Trilog

Am 24. März ist in den späten Abendstunden eine Trilogeinigung zur EU-Führerscheinrichtlinie erzielt worden. Folgende Kompromisse wurden vereinbart:
  • Mehr Schulungen im Umgang mit Mobiltelefonen und zu weiteren Aspekten der Verkehrssicherheit.
  • Zweijährige Probezeit für Fahranfänger
  • Ein digitaler Führerschein, der auf Smartphones mit EU-weiter digitaler Brieftaschentechnologie verfügbar ist. Physische Führerscheine können weiterhin beantragt werden.
  • Um dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken, wird das Mindestalter für den Erwerb eines LKW-Führerscheins von 21 auf 18 Jahre gesenkt. Begleitetes Fahren von LKWs soll ab 17 Jahren möglich sein.

Inhaber der Führerscheinklasse B, die diese seit mindestens zwei Jahre besitzen, dürfen Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten bis zu einer Gesamtmasse von 4,25 Tonnen fahren. Eine allgemeine Erhöhung der Gewichtsgrenze war nicht realistisch, das EU-Parlament wollte die Grenze zwischenzeitlich sogar auf 2,8 Tonnen herabsetzen. Weitere Verschärfungen für Fahranfänger konnten ebenfalls vermieden werden. Das begleitende LKW-Fahren ab 17 Jahren ist ein Teilerfolg. Zudem wird es keine verpflichtende Gesundheitskontrollen für Senioren geben.

Der Rat und das Plenum des Europaparlaments müssen dem Kompromiss noch formal zustimmen.

Europa aktuell

Weitere europapolitische Meldungen finden Sie hier:

Europa aktuell

Schlagworte