Zentralverband des
Deutschen Handwerks
24.04.2025

EU-Kommission konsultiert zur Beschleunigung der Dekarbonisierung

Die EU-Kommission hat die Interessenerhebung und Konsultation (bis 9. Juli) zu ihrem geplanten Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Dekarbonisierung der Industrie gestartet.

Die Kommission will sich bei ihrer anstehenden Folgenabschätzung für das Gesetz auf die erhobenen Interessen und Meinungen stützen. Der Gesetzentwurf soll im 3. Quartal 2025 veröffentlicht werden, danach startet das Gesetzgebungsverfahren in Parlament und Rat.

Die geplante Verordnung soll die nachhaltige und resiliente Industrieproduktion in energieintensiven Sektoren in der EU steigern und somit eine Lenkungswirkung für notwendige Investitionen entfalten. Die Initiative wird sich auf energieintensive Industrien wie Chemie, Stahl und Papier konzentrieren und damit verbundene nachgelagerte Sektoren berücksichtigen.

Im Rahmen der Folgenabschätzung wird der Umfang der relevanten Sektoren ermittelt und es werden Maßnahmen in Betracht gezogen, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für die industrielle Dekarbonisierung
  • Ermittlung und Förderung vorrangiger industrieller Dekarbonisierungsprojekte und -cluster
  • Schaffung und Schutz von Leitmärkten für europäische kohlenstoffarme Produkte

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