Zentralverband des
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21.08.2024

EU-Kommission legt FAQ zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

Am 7. August hat die EU-Kommission Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD veröffentlicht.

Das Dokument gibt Unternehmen Antworten zu CSRD allgemein sowie zum Berichtsstandard für große Unternehmen (ESRS).

Beispielsweise werden Fragen zur Wertschöpfungskette beantwortet. Unternehmen werden ermutigt, die dreijährige Übergangsfrist zu nutzen, während der verstärkt Schätzungen genutzt werden können.

Zudem wird klargestellt, dass bei der Frage, ob Schätzungen oder Anfragen an individuelle KMU in der Wertschöpfungskette genutzt werden, die Größe und Fähigkeiten der Unternehmen in der Wertschöpfungskette zu bedenken sind. Die ersten großen Betriebe werden ab 2025 über das Geschäftsjahr 2024 nach den CSRD-Standards berichten müssen.

Zum Dokument auf Englisch

ZDH-Themenseite Nachhaltigkeitsberichterstattung

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