Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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04.10.2024

EU-Kommission schlägt Aufschub für Entwaldungsverordnung vor

Ab Dezember 2024 bzw. Juni 2025 soll die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) gelten.

Die EU-Kommission schlug am 2. Oktober vor, die Fristen um ein Jahr zu verschieben.

Ab 30. Dezember 2024 soll die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten in den Mitgliedstaaten gelten. Kleinst- und kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende und Nettoumsatzerlös von 15 Mio. Euro bzw. Jahresbilanzsumme von 7,5 Mio. Euro) hätten danach noch bis zum 30. Juni 2025 Zeit, sich auf die neuen Pflichten einzustellen. Stimmen EU-Parlament und Rat für den Vorschlag, gilt die Verordnung für Kleinst- und kleine Unternehmen erst ab 30. Juni 2026. 

Der ZDH hat sich mehrfach gegenüber der EU-Kommission dafür eingesetzt, den Geltungszeitpunkt zu verschieben. Viele der für einen Anwendungsstart notwendigen Fragen blieben bis zuletzt ungeklärt, darunter die Risikoklassifizierung der Herkunftsstaaten.

Jetzt steht der EU-Gesetzgeber, Rat und Parlament, in der politischen Verantwortung, dem sinnvollen Kommissionvorschlag, den Geltungszeitpunkt zu verschieben, zuzustimmen.

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