EU-Lieferkettenrichtlinie im Amtsblatt veröffentlicht
Am 5. Juli ist der finale Text zum EU-Lieferkettenrichtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden.
Die Regelungen werden am 26. Juli in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie entsprechend bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. Die Umsetzung erfolgt stufenweise mit folgenden Umsetzungsfristen:
- Ab 26. Juli 2027: Anwendung auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 1.5 Mrd. €.
- Ab 26. Juli 2028: Anwendung auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 900 Mio. €.
- Ab 26.07.2029: Anwendung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 450 Mio. €.
Der ZDH wird sich bei der Umsetzung der CS3D-Richtlinie in deutsches Recht dafür einsetzen, dass die Auswirkungen auf Handwerksbetriebe im Sinne des risikobasierten Ansatzes minimiert werden.
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