Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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14.11.2024

EU-Parlament beschließt Verschiebung der Entwaldungs-Verordnung

Am 14. November haben die EU-Abgeordneten im Plenum über den Kommissionsvorschlag zur Verschiebung des Geltungszeitpunktes der EUDR um 12 Monate abgestimmt.

Die Fraktion der Christdemokraten (EVP) hatte zuvor Änderungsanträge zum Kommissionsvorschlag eingereicht, nachdem der Rat bereits seine Zustimmung zum Kommissionsvorschlag signalisiert hatte. Dieses Gesamtpaket mit den Änderungen wurde mit knapper Mehrheit angenommen, wodurch sich die Notwendigkeit erneuter Verhandlungen mit dem Rat ergibt. Ab dem 30. Dezember 2024 ist die Entwaldungs-VO anwendbar. Bis dahin muss die Verschiebung von beiden Gesetzgebern bestätigt werden.   

Die Dringlichkeit ist bekannt und die EVP hatte einige Änderungsanträge, darunter die ursprünglich gewünschte Verschiebung um 24 Monate, kurz vor der Abstimmung zurückgezogen, da es hier keine Aussicht auf kurzfristige Einigung gab.  

Im nächsten Schritt muss eine Einigung mit dem Rat erzielt werden.

Zum Kommissionsvorschlag zur Verschiebung

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