Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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09.10.2024

EU-Parlament nimmt novellierte Bauprodukte-Verordnung an

Das EU-Parlament hat am 7. Oktober den finalen Text der novellierten Bauprodukteverordnung im sogenannten Corrigendum-Verfahren angenommen.

Der zuständige Binnenmarktausschuss hatte bereits am 30. September grünes Licht gegeben.

Die Gesetzesnovelle verankert Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit von Bauprodukten. Die elektronischen Leistungs- und Konformitätserklärungen, die auch die Nachhaltigkeitsindikatoren umfassen, müssen künftig transparent in einem Digitalen Produktpass ausgewiesen werden. Die hierdurch erzielte Datenverfügbarkeit im Hinblick auf immer weitergehend vorhandene Nachhaltigkeitsanforderungen in verschiedenen Rechtsgebieten ist zu begrüßen. Diese Änderungen werden durch einen gestrafften Prozess der Entwicklung harmonisierter Normen erleichtert, der den schrittweisen Übergang vom derzeitigen zum künftigen Rechtsrahmen unterstützt.

Am Ende müssen die Mitgliedstaaten das EU-Gesetz noch förmlich annehmen, zunächst auf Ebene der EU-Botschafter, dann durch die Fachminister. Hierfür ist noch kein Datum bekannt. Die deutsche Sprachfassung ist noch nicht öffentlich.

Zur novellierten EU-Bauprodukteverordnung

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