EU-Regeln gegen Mehrwertsteuerbetrug treten in Kraft
Vor allem im Online-Handel war es bislang noch relativ einfach für Unternehmen, an Kunden in der EU zu verkaufen, ohne in der EU für Mehrwertsteuerzwecke registriert zu sein oder Teile ihrer Online-Verkäufe nicht zu melden.
Nach den nun in Kraft getretenen Regeln müssen Zahlungsdienstleister die Empfänger grenzüberschreitender Zahlungen überwachen, und ab dem 1. April den Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen Zahlungsempfänger übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten.
Diese Informationen werden dann in einer neuen, von der Europäischen Kommission entwickelten europäischen Datenbank – dem zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystem (CESOP) – zentral erfasst, gespeichert, aggregiert und mit anderen Daten abgeglichen.
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