Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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19.10.2023

Kommission nimmt neue KMU-Grenzwerte an

Am 17. Oktober hat die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt zur Anpassung der KMU-Größenkriterien angenommen.

Die neuen Grenzwerte sind wie folgt: 

Unternehmenstyp 

 

Aktuell 

Neu 

Kleinstunternehmen 

Bilanz 

350.000 

450.000 

 

Umsatz 

700.000 

900.000 

Klein (unteres Ende) 

 

Bilanz 

4.000.000 

5.000.000 

 

Umsatz 

8.000.000 

10.000.000 

Klein (oberes Ende) 

Bilanz 

6.000.000 

7.500.000 

 

Umsatz 

12.000.000 

15.000.000 

Mittel/groß 

Bilanz 

20.000.000 

25.000.000 

 

Umsatz 

40.000.000 

50.000.000 

Auf diese Grenzwerte in der Rechnungslegungsrichtlinie beziehen sich einige KMU-relevante Richtlinien und Verordnungen, wie beispielsweise die CSRD oder die Taxonomie-Verordnung. Die Anhebung der Grenzwerte hat daher insbesondere zur Folge, dass zukünftig weniger Unternehmen den CSRD-Berichtspflichten unterliegen werden. 

Die neuen Grenzwerte gelten ab dem 1. Januar 2024. Mitgliedstaaten können Unternehmen aber bereits die Anwendung für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023 erlauben. 

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