Kommission nimmt neue KMU-Grenzwerte an
Die neuen Grenzwerte sind wie folgt:
Unternehmenstyp |
| Aktuell | Neu |
Kleinstunternehmen | Bilanz | 350.000 | 450.000 |
| Umsatz | 700.000 | 900.000 |
Klein (unteres Ende)
| Bilanz | 4.000.000 | 5.000.000 |
| Umsatz | 8.000.000 | 10.000.000 |
Klein (oberes Ende) | Bilanz | 6.000.000 | 7.500.000 |
| Umsatz | 12.000.000 | 15.000.000 |
Mittel/groß | Bilanz | 20.000.000 | 25.000.000 |
| Umsatz | 40.000.000 | 50.000.000 |
Auf diese Grenzwerte in der Rechnungslegungsrichtlinie beziehen sich einige KMU-relevante Richtlinien und Verordnungen, wie beispielsweise die CSRD oder die Taxonomie-Verordnung. Die Anhebung der Grenzwerte hat daher insbesondere zur Folge, dass zukünftig weniger Unternehmen den CSRD-Berichtspflichten unterliegen werden.
Die neuen Grenzwerte gelten ab dem 1. Januar 2024. Mitgliedstaaten können Unternehmen aber bereits die Anwendung für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023 erlauben.
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