Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
19.10.2023

Kommission nimmt neue KMU-Grenzwerte an

Am 17. Oktober hat die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt zur Anpassung der KMU-Größenkriterien angenommen.

Die neuen Grenzwerte sind wie folgt: 

Unternehmenstyp 

 

Aktuell 

Neu 

Kleinstunternehmen 

Bilanz 

350.000 

450.000 

 

Umsatz 

700.000 

900.000 

Klein (unteres Ende) 

 

Bilanz 

4.000.000 

5.000.000 

 

Umsatz 

8.000.000 

10.000.000 

Klein (oberes Ende) 

Bilanz 

6.000.000 

7.500.000 

 

Umsatz 

12.000.000 

15.000.000 

Mittel/groß 

Bilanz 

20.000.000 

25.000.000 

 

Umsatz 

40.000.000 

50.000.000 

Auf diese Grenzwerte in der Rechnungslegungsrichtlinie beziehen sich einige KMU-relevante Richtlinien und Verordnungen, wie beispielsweise die CSRD oder die Taxonomie-Verordnung. Die Anhebung der Grenzwerte hat daher insbesondere zur Folge, dass zukünftig weniger Unternehmen den CSRD-Berichtspflichten unterliegen werden. 

Die neuen Grenzwerte gelten ab dem 1. Januar 2024. Mitgliedstaaten können Unternehmen aber bereits die Anwendung für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023 erlauben. 

Europa aktuell

Weitere europapolitische Meldungen finden Sie hier:

Europa aktuell