Letztes EP-Plenum vor der Europawahl: Trilogeinigungen angenommen
Zahlreiche handwerksrelevante Dossiers wurden final angenommen und müssen jetzt noch formell durch den Rat bestätigt werden.
EU-Lieferkettengesetz
Das EU-Lieferkettengesetz richtet sich an Unternehmen und ihre vor- und nachgelagerten Geschäftspartner und verpflichtet diese, negative Folgen ihrer Aktivitäten auf Menschen und Umwelt zu verhindern, zu beenden oder abzumildern. Gegenüber der Kompromisseinigung von Mitte März kam es zu keinen inhaltlichen Veränderungen.
Richtline zur Plattformarbeit
Die Richtlinie zur Plattformarbeit führt eine Vermutung ein, dass ein Beschäftigtenverhältnis besteht und keine selbstständige Tätigkeit, sofern es klare Hinweise hinsichtlich Überwachung und Weisungsbefugnis gibt. Dies soll geschehen gemäß dem geltenden nationalen Arbeitsrecht und geltender Tarifverträge sowie auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Binnenmarktnotfall-Instrument
Durch das im Paket angenommene Binnenmarktnotfall-Instrument sollen die EU und ihre Mitgliedstaaten besser auf zukünftige internationale Krisen reagieren können, um so die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Handwerksrelevant ist v. a. Artikel 17, in dem die verbotenen freizügigkeitsbeschränkenden nationalen Maßnahmen aufgeführt werden. So dürfen die Mitgliedstaaten im Krisenfall keine Maßnahmen einführen, die zeitlich unbeschränkt sind oder Reisebeschränkungen für Dienstleistungserbringer von krisenrelevanten Dienstleistungen vorsehen.
Recht auf Reparatur
Die gemeinsamen Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren („Recht auf Reparatur“) wurden in erster Lesung verabschiedet. Im Wesentlichen bleibt es während der Gewährleistungsfrist beim Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung. Im Reparaturfall wird die Gewährleistungsfrist um 12 Monate verlängert. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist werden Hersteller verpflichtet, bestimmte gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen und Smartphones zu reparieren und Ersatzteile zu angemessenen Preisen zur Verfügung zu stellen. Das europäische Formular für Reparaturinformationen bleibt freiwillig.
Luftreinhaltung
Die Novellierung der EU-Richtlinien zur Luftreinhaltung sieht vor, dass es bei den von der EU-Kommission im Richtlinienentwurf vorgeschlagenen Grenzwerten zur Erreichung bis 2030 bleibt. Das Parlament konnte sich mit seiner Forderung, darüber hinaus die sehr strengen WHO-Leitlinien bis 2035 verbindlich vorzuschreiben, nicht durchsetzen. Die Mitgliedstaaten können unter Darlegung bestimmter Gründe beantragen, die Grenzwerte erst bis 2035 oder sogar 2040 erreichen zu müssen.
Ökodesign-Verordnung
Bei der neuen Ökodesign-Verordnung ist zu erwarten, dass Handwerksbetriebe künftig häufiger in die Rolle des ökodesignpflichtigen Herstellers fallen werden, da die Verordnung im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie deutlich mehr Produkte abdecken wird. Auch die neue Verordnung bleibt ein Rahmengesetz: Die Pflichten für bestimmte Produkte greifen also erst dann, wenn diese durch delegierte Rechtsakte konkretisiert werden.
Verpackungs-Verordnung
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle sieht vor, dass nunmehr Pflichten wie die Leerraumminimierung und die damit verbundene Dokumentations- und Nachweislast an unklaren Begrifflichkeiten („Erzeuger“) hängen. Das trägt nicht zur Rechtssicherheit bei, auf die begrifflichen Unschärfen hatte der ZDH von Beginn an hingewiesen.
Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-T-Verordnung)
Die neue Verordnung über Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes ist Teil des europäischen Green Deals und sieht vor, den Transport von Personen und Gütern zu vereinheitlichen und damit Arbeitsmarkt und Handel effizienter zu gestalten. Das Kernnetz inklusive neun europäischer Korridore soll bis 2030 fertiggestellt sein, das erweitere Kernnetz bis 2040. Das Gesamtnetz soll alle Regionen der EU verbinden und bis 2050 fertiggestellt sein.
Reform der Fiskalregeln
Das Paket zur Reform der Fiskalregeln soll den Mitgliedstaaten zukünftig mehr Flexibilität beim Schuldenabbau ermöglichen. Die Mitgliedstaaten müssen sich in Vierjahresplänen glaubwürdig auf die zukünftige Einhaltung der Kriterien zubewegen. Dieser Zeitraum kann allerdings auf bis zu sieben Jahre verlängert werden, wenn in die EU-Prioritäten investiert wird. Dazu zählen eine faire, grüne und digitale Transformation, Energiesicherheit, soziale und wirtschaftliche Resilienz oder Verteidigung.
Netto-Null-Industriegesetz
Das Netto-Null-Industriegesetz (Net-Zero Industry Act, NZIA) formuliert das Ziel, dass Europa bis 2030 40 Prozent seines jährlichen Energiebedarfs mit Netto-Null-Technologien erzeugt. Positiv hervorzuheben ist u. a., dass mit dem nun angenommen Text die Synergien mit nationalen Bildungssystemen und der Subsidiarität verdeutlicht werden.
Anti-Geldwäsche-Paket
Beim Anti-Geldwäsche-Paket ist aus Handwerkssicht vor allem die Einführung einer Bargeldgrenze in Höhe von 10.000 € relevant. Zudem wird eine neue Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingerichtet, die ihren Sitz in Frankfurt haben wird.
Europa aktuell
Weitere europapolitische Meldungen finden Sie hier: