Novellierte Bauprodukteverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Die Verordnung legt harmonisierte Normen für die Vermarktung von Bauprodukten fest und hebt gleichzeitig die Verordnung 305/2011 auf.
Sie verankert Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit von Bauprodukten. Die elektronischen Leistungs- und Konformitätserklärungen, die auch die Nachhaltigkeitsindikatoren umfassen, müssen künftig in einem Digitalen Produktpass transparent ausgewiesen werden.
Die überarbeitete Bauprodukten-Verordnung wird am 7. Januar 2025 in Kraft treten, ab Januar 2026 muss sie angewendet werden. Der Prozess, der 2019 begann, ist damit jedoch nicht abgeschlossen, denn weitere unterstützende Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte werden folgen.
Viele Normen werden zudem überarbeitet werden müssen. Um Handwerksbetriebe und KMU zu unterstützen, hat der europäische Normungsverband SBS einen Leitfaden veröffentlicht.
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