Produkthaftung: Rat verabschiedet finalen Text
Der Rat hat am 10. Oktober den korrigierten Text der Richtlinie zur Anpassung der Produkthaftungsvorschriften ("PLD") final angenommen.
Da das EU-Parlament den korrigierten Text bereits formal verabschiedet hatte, gilt die Richtlinie nun als angenommen.
An den wesentlichen Eckpunkten der Trilogeinigung hat sich nichts verändert:
- Anwendungsbereich: Software ist erfasst. Der Ersatz materieller sowie immaterieller Schäden, einschließlich medizinisch anerkannter Schäden an der psychischen Gesundheit, ist möglich. Die Zerstörung oder Beschädigung von Daten, die zu rein privaten Zwecken verwendet werden, ist ebenfalls zu entschädigen.
- Installation / Updates: Hersteller haften für Schäden, wenn sie die Kontrolle über das Produkt selbst bzw. die integrierte Software haben, selbst wenn Dritte das Produkt einbauen oder die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Updates/Upgrades vornehmen.
- Veränderungen / Reparaturen: Wird ein Produkt außerhalb der Kontrolle des ursprünglichen Herstellers repariert und verbessert, ist die Person haftbar, die das Produkt verändert hat.
- Offenlegung von Beweismitteln: Eine geschädigte Person, die vor einem nationalen Gericht Schadenersatzansprüche geltend macht, soll Zugang zu den dem Hersteller zur Verfügung stehenden einschlägigen Beweismitteln beantragen können, um ihren Anspruch zu belegen.
Die Richtlinie wird in Kürze im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag danach in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie binnen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
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