Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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30.05.2024

Rat bestätigt Einigungen zu Bankenpaket und Anti-Geldwäsche-Paket

Am 30. Mai hat der Rat die Trilogeinigungen zu Basel III/IV und dem Anti-Geldwäsche-Paket bestätigt. Beide Einigungen waren bereits Ende April vom Plenum des Europaparlaments bestätigt worden.

Bankenpaket

Das Basel-Paket besteht aus der Überarbeitung der Eigenkapital-Richtlinie (CRD) und der Kapitaladäquanz-Verordnung (CRR). Das Paket verschärft beispielsweise Eigenkapitalanforderungen und etabliert eine stärkere Beachtung von ESG-Risiken.

Als nächstes werden die beiden Teile nun im Amtsblatt veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten. Die CRD muss innerhalb von 18 Monaten von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, die CRR gilt ab dem 1. Januar 2025 unmittelbar.

Anti-Geldwäschepaket

Das Anti-Geldwäschepaket schafft eine neue Anti-Geldwäsche-Behörde, die ihren Sitz in Frankfurt am Main haben und Mitte 2025 ihre Arbeit aufnehmen wird.

Die Richtlinie, die Vorgaben für nationale Anti-Geldwäsche-Systeme macht, muss innerhalb von zwei Jahren, bzw. Teile in drei Jahren, von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Verordnung, die unter anderem eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einführt, gilt drei Jahre nach Inkrafttreten. Da mit der zügigen Veröffentlichung im Amtsblatt zu rechnen ist, also ab Juni 2027.

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