Rat erzielt allgemeine Ausrichtung zur Ökodesign-Verordnung
Er reagiert damit auf einen Vorschlag, den die Europäische Kommission im März 2022 vorgelegt hatte. Dieser soll die geltende Ökodesign-Richtlinie in eine Verordnung überführen und sie inhaltlich grundlegend verändern. Vorgesehen ist insbesondere, den Anwendungsbereich auf sämtliche Produkte zu erweitern und die Anforderungen auf den gesamten Lebenszyklus zu beziehen, also beispielsweise auch auf Reparaturen. Diese doppelte Erweiterung macht Ökodesign künftig auch für Handwerksbetriebe relevant.
Die allgemeine Ausrichtung sieht im Vergleich zum Kommissionsvorschlag eine Reihe von Verbesserungen für Handwerksbetriebe vor. Angesichts der inhaltlichen und verfahrenstechnischen Komplexität des Vorhabens bleibt jedoch unklar, wie die Ökodesign-Verordnung in der Praxis funktionieren soll. Das gilt beispielsweise für die europäische Produktpass-Datenbank.
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) wird am 5. Juni über den Moretti-Bericht abstimmen. Anschließend wird der Rat seine Position formalisieren.
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