Rat positioniert sich zu Richtlinie über Umweltaussagen
Wie auch das Parlament, das sich bereits im März positioniert hatte, sieht der Rat einen vereinfachten Zertifizierungsstandard für bestimmte Umweltaussagen vor (Artikel 3 a neu). Die vom vereinfachten Standard erfassten Umweltaussagen sowie das vereinfachte Zertifizierungsverfahren soll die EU-Kommission in einem Durchführungsrechtsakt definieren.
Die noch in Verhandlungen befindliche Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims) will Unternehmen zur wissenschaftlich gestützten Begründung ihrer werbenden Umweltaussagen sowie zu einem Zertifizierungsverfahren zwingen. Führt man sich die mangelnde Reichweite solcher Aussagen bei kleinen und mittleren Handwerksbetrieben und den mit den geplanten Anforderungen verbundenen Kosten- und Ressourcenaufwand vor Augen, wirkt das unverhältnismäßig. Im Ergebnis wird dies zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für KMU insgesamt führen.
Die Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament und Rat können nun beginnen.
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