Rat positioniert sich zur Abfallrahmenrichtlinie
Lebensmittelsektor
Der Rat hat sich in seinem Standpunkt stark am Kommissionsvorschlag orientiert. Somit werden die verbindlichen Ziele zur Verringerung von Lebensmittelverlusten wie folgt gesetzt:
- 10 Prozent weniger in Verarbeitung und Herstellung
- 30 Prozent weniger im Einzelhandel, in der Gastronomie sowie in Haushalten (pro Kopf)
Bezugsjahr für die Berechnung bleibt grundsätzlich 2020; den Mitgliedstaaten wird jedoch große Flexibilität eingeräumt: je nach geeigneter Datenlage kann sowohl ein Bezugsjahr vor 2020 gewählt werden als auch eines der Jahre 2021, 2022 oder 2023.
Textilsektor
Wie der Kommissionsvorschlag und die Parlamentsposition sieht auch das Ratsmandat eine mögliche Ausnahme für maßgeschneiderte Produkte von der erweiterten Herstellerverantwortung. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen von der allgemeinen Herstellerverantwortung ist in der allgemeinen Ausrichtung entfallen, sie war noch in den Entwürfen von Kommission und Parlament vorgesehen.
Die Trilogverhandlungen können beginnen, sobald das neue Parlament im Herbst seine Arbeit aufgenommen hat.
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