Rat positioniert sich zur Bodenschutzrichtlinie
Im Gegensatz zum Parlamentsstandpunkt werden im Ratsmandat sozio-ökonomische Interessen im Hinblick auf Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs bei der Landentnahme nicht hinreichend berücksichtigt. Die deutsche Bundesregierung hat sich bei der Abstimmung über die allgemeine Ausrichtung enthalten, da Sie genau aus diesem Grund Zielkonflikte im Hinblick auf die notwendige Beschleunigung von Genehmigungsverfahren befürchtet.
Das geplante EU-Gesetz soll die Mitgliedstaaten verpflichten, den Gesundheitszustand aller Böden in ihrem Hoheitsgebiet zu überwachen und zu bewerten. Spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie soll ein öffentliches Verzeichnis kontaminierter Standorte in den Mitgliedstaaten erstellt werden. Verunreinigte Standorte sollen untersucht, bewertet und saniert werden. Die Kosten werden nach dem Verursacherprinzip getragen.
Das EU-Parlament hat seinen Standpunkt bereits im April angenommen. Die Trilogverhandlungen können beginnen, sobald das neue Parlament im Herbst seine Arbeit aufgenommen hat.
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