Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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16.04.2025

Rat stimmt für Verschiebung ("Stop the Clock") bei Omnibus 1

Der Rat hat am 14. April formal dem Vorschlag zur Verschiebung der EU-Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CS3D) zugestimmt (sogenannte "Stop-the-clock"-Richtlinie).

Der Rat hat am 14. April formal dem Vorschlag zur Verschiebung der EU-Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CS3D) zugestimmt (sogenannte "Stop-the-clock"-Richtlinie).

Damit ist nun klar, dass CSRD-Berichterstattung um zwei Jahre und CS3D-Sorgfaltspflichten um ein Jahr verschoben werden. Die CSRD-Verschiebung gilt für große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, die erstmals im Jahr 2028 berichtspflichtig sind, sowie für börsennotierte KMU, die ein weiteres Jahr später berichten müssen. Bei CS3D gilt die Verschiebung für die erste Phase der Anwendung (d.h. für die größten Unternehmen).

Nächste Schritte

Der Rechtsakt ist am 16. April im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und am Folgetag in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie bis zum 31. Dezember 2025 in ihr nationales Recht umsetzen.

Parallel laufen die Arbeiten zu dem Vorschlag mit inhaltlichen Änderungen bei CSRD, CS3D, Taxonomie und CBAM weiter, die ebenfalls als Teil des "Omnibus I"-Pakets vorgeschlagen wurden. Mit einem Abschluss des Verfahrens kann frühestens Ende des Jahres gerechnet werden.

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